Recht

Hier werden Sie gut beraten

Die unentgeltliche Rechtsauskunft und juristische Beratung gehören zu den Exklusivleistungen, die der SMGV für seine Mitglieder erbringt. Dabei werden einfachere Fragen direkt am Telefon geklärt, während komplexere Fälle kompetent und fristgerecht auf schriftlichem Weg erledigt werden.

SMGV-Mitglieder profitieren von folgenden kostenlosen juristischen Angeboten, insbesondere auf den Gebieten Arbeitsrecht und GAV sowie Werkvertragsrecht:

  • Telefonische Rechtsauskunft und Beratung
  • Schadenfallbearbeitung in Zusammenarbeit mit den technischen Diensten
  • Juristische Arbeitshilfen und Merkblätter
  • Übernahme von Parteivertretungen (ohne Prozessvertretung)

Dazu kommen attraktive Konditionen bei der CAP-Rechtsschutzversicherung für allfällige prozessuale Auseinandersetzungen vor den gerichtlichen Instanzen, die durch den Rechtsdienst nicht gedeckt werden können.

Gesetzesänderungen

  • Gesetzesänderungen per 1. Januar 2024

    Rentenalter für Frauen bei der AHV per 1. Januar 2024 auf 65 Jahre erhöht

    Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die AHV-Reform sieht insbesondere auch die Erhöhung des Referenzalters (Rentenalter) von Frauen auf 65 Jahre. Das Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. 

    Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024 steigt das Referenzalter der Frauen am 1. Januar 2025 erstmals um drei Monate. Als erste betroffen sind die Frauen des Jahrgangs 1961.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes unter Medienmitteilungen.

    Erhöhung Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024

    Die Mehrwertsteuer wird per 1. Januar 2024 erhöht. Der Normalsatz von derzeit 7,7 % wird auf 8,1 %, der reduzierte Satz um 0,1 % auf 2,6 % und der Beherbergungssatz von 3,7 % auf 3,8 % erhöht. Als relevanter Zeitpunkt für den anwendbaren Steuersatz ist grundsätzlich der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Nach dem 1. Januar 2024 könnten also durchaus Rechnungen mit Leistungszeitraum 2023 oder früher mit den alten Steuersätzen in Rechnung gestellt werden. Bei periodischen Leistungen (z.B. Abonnemente für Beförderungsleistungen oder Service- und Wartungsverträge), welche sich über den Zeitpunkt der Steuersatzerhöhung erstrecken, ist das Entgelt grundsätzlich anteilsmässig pro rata temporis auf den bisherigen und den neuen Steuersatz aufzuteilen. Weitere Informationen können der Webseite der eidgenössischen Steuerverwaltung entnommen werden.

    Weitere Neuerungen im Sozialversicherungsrecht

    Im Sozialversicherungsrecht treten nebst der Erhöhung des Rentenalters für Frauen nächstes Jahr weitere konkrete Anpassungen in Kraft. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen

  • Gesetzesänderungen per 1. Januar 2023

    Für das Jahr 2023 traten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Diese finden Sie hier zusammengefasst:

  • Neues Schweizer Datenschutzgesetz

    Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz. Dies hat unter anderem auch Auswirkungen für das Maler- und das Gipsergewerbe. Ein Informationsschreiben mit Empfehlungen für die Praxis und ein Infoblatt mit Mustervorlagen finden Sie im Downloadcenter.

  • Subunternehmervertrag/-haftung

    Den Subunternehmervertrag (Werkvertrag) und das zugehörige Informationsschreiben finden Sie im Downloadcenter. Weiterführende Unterlagen zur Subunternehmerhaftung (Word) finden Sie direkt beim SECO.

Rechtsauskunft für SMGV-Mitglieder

Telefonnummer: +41 43 233 49 00
Vormittags täglich von 08.00 bis 10.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr

Ihre Anfrage können Sie uns auch jederzeit per Mail an recht@smgv.ch senden. Bei Anfragen zum Werkvertragsrecht benötigen wir folgende werkvertraglichen Dokumente und Informationen:

CAP-Rechtsschutzversicherung

Der SMGV kann die Mitglieder vor Gericht weder vertreten noch finanziell unterstützen. Jedoch haben alle Mitglieder die Möglichkeit, bei der Rechtsschutzversicherung CAP eine entsprechende Deckung zu separat geregelten Vorzugskonditionen abzuschliessen.

Sämtliche Informationen wie bspw. Beitrittserklärung und AVB finden Sie im Downloadcenter.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@smgv.ch.

Sascha Fopp

Sascha Fopp

Bereichsleiter

Rechtsdienst

Colette Lehmann

Colette Lehmann

Rechtsanwältin

Fabian Müller

Fabian Müller

Rechtsanwalt

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