3-jährige Grundbildung Gipser
Die Schulpflicht wird in 10 Wochen (Blockwochenunterricht) pro Lehrjahr erfüllt. Der Unterricht umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Lektionen in Berufskunde, Allgemeinbildung, Turnen, Freifächer und Stützunterricht. Nach bestandenem Qualifikationverfahren erhalten die Lernenden den eidgenössischen Fähigkeitsausweis.
2-jährige Anlehre Baupraktiker Gipserei
Die Schulpflicht wird in 10 Wochen (Blockwochenunterricht) pro Lehrjahr erfüllt. Der Unterricht umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Lektionen in Berufskunde, Allgemeinbildung, Turnen, Freifächer und Stützunterricht. Die Anlernenden schliessen ihre Ausbildung mit dem Augenschein ab. Es wird kein Fähigkeitsausweis ausgestellt.
2-jährige Zusatzlehre Gipser
Die Schulpflicht wird in 12 Wochen à 2 Tagen pro Lehrjahr erfüllt. Der Unterricht umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Lektionen in dem berufskundlichen Unterricht. Nach bestandenem Qualifikationsverfahren erhalten die Lernenden den eidgenössischen Fähigkeitsausweis.
Im Ausbildungszentrum SMGV stehen Mensa und Unterkünfte für Gipserlehrlinge/-lehrtöchter mit weit entferntem Wohnort zur Verfügung (siehe hiezu auch unter Unterkunft/Verpflegung).
Muster-Stundenplan (PDF)
Neuanmeldung Gipserlehrlinge - Schuljahr 2010/2011 (PDF)
Merkblatt für die Anmeldung neuer Gipserlernenden (PDF)
Schullehrplan Allgemeinbildung (PDF)

