Im Normalfall geht der Lehrabschlussprüfung ein Lehrverhältnis voran. Die Zulassung nach dem heutigen Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung ist möglich, jedoch die Ausnahme. (Zulassung zur Prüfung mit fünfjähriger Berufserfahrung ohne reguläre Lehre)
Die 2-jährige Grundbildung (Anlehre) schliesst die Ausbildung mit einer Erfolgskontrolle ab.
Bei Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung können die Teilprüfungen mit Noten unter 4 in einer zweiten Lehrabschlussprüfung nachgeholt werden, meistens im Anschluss an eine Lehrzeitverlängerung von einem Jahr.
Zentrale Lehrabschlussprüfung Gipser 2012
Die Durchführung der Lehrabschlussprüfung Gipser obliegt den Kantonen. Auf Initiative des Kantons Zürich wurde ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, wonach alle Kantone ihre Lehrlinge nach Zürich überweisen, wo nun die zentrale Prüfung für alle Lehrlinge der deutschsprachigen Schweiz 2011 zum ersteln Mal stattgefunden hat. Die Prüfung 2012 ist wie folgt aufgebaut:
Termine: Mündliches Gespräch 04. bis 06. Juni 2012 (ca. 1 Std)
Stuck-Schablonenbau 04. bis 06. Juni 2012 (ca. 1.5 Std)
Schriftliche Prüfungen 7. Juni 2012 (ganzer Tag) in
Wallisellen
Praktische Arbeiten 12. bis 14. Juni 2012 Messehalle
Zürich Oerlikon
Besuchstag für Eltern und Lehrmeister am
15. Juni vormittags
Der Prüfungsort für die praktischen Arbeiten wird die Messehalle in Zürich-Oerllikon sein. Die restlichen Prüfungsteile werden in der Berufsschule Wallisellen durchgeführt.
Übernachtungsmöglichkeiten werden durch den BBF organisiert.
Anmeldungen bitte an: 043 233 49 00, Herr Corsin Jörg.
Die Anreise soll mit den öffentlichen Verkehrsmiteln erfolgen. Die Parkplätze um das Messehelände sind beschränkt und gebührenpflichtig.
Die Anlieferung der Werkzeugkisten und Geräte kann auch am Vorabend abgewickelt werden. Die Prüfungshalle ist am Vortag von bis 17.00 - 19.00 Uhr geöffnet.
Die Mittagessen sind in der Prüfungshalle organisiert, und sind für alle Prüfungskandidaten obligatorisch.
Auszug aus dem Prüfungsreglement vom 10. Januar 1984 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Gipser: Art. 11 Abs.2:
Der Lehrling muss folgende Arbeiten selbständig ausführen können:
1. Eine nichttragende Zwischenwand einmessen und erstellen
2. Grund- und Deckputz in Flucht und Senkel auf eine Wand erstellen
3. Decke oder Deckenteil konstruieren und verputzen
4. Eine Schablone anfertigen und einen Deckenstab bzw. Wandstab oder
ein Eckgesims ziehen, einschliesslich Gehrung erstellen
5. Eine Verkleidung als Isolation erstellen, falls erforderlich, einschliesslich
Unterkonstruktion
Der SMGV wünscht allen Kandidaten der Lehrabschussprüfungen 2012 viel Erfolg!

