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Prüfungen Gipser Die Lehrabschlussprüfungen umfassen die allgemein bildenden Fächer, die berufskundlichen Kenntnisse mündlich und schriftlich sowie die praktischen Arbeiten. Die Prüfungen dauern in der Regel 4 Tage (1 Tag schriftlich, 3 Tage praktisch). Der Lehrvertrag verpflichtet zur Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung. Diese findet Anfans bis Mitte Juni 2011 statt. Die Anmeldung dazu erfolgt im vorangehenden Herbst durch den Lehrbetrieb bzw. den Prüfungskandidaten.

Im Normalfall geht der Lehrabschlussprüfung ein Lehrverhältnis voran. Die Zulassung nach dem heutigen Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung ist möglich, jedoch die Ausnahme. (Zulassung zur Prüfung mit fünfjähriger Berufserfahrung ohne reguläre Lehre)

Die 2-jährige Grundbildung (Anlehre) schliesst die Ausbildung mit einer Erfolgskontrolle ab.

Bei Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung können die Teilprüfungen mit Noten unter 4 in einer zweiten Lehrabschlussprüfung nachgeholt werden, meistens im Anschluss an eine Lehrzeitverlängerung von einem Jahr.

Zentrale Lehrabschlussprüfung Gipser 2012

Die Durchführung der Lehrabschlussprüfung Gipser obliegt den Kantonen. Auf Initiative des Kantons Zürich wurde ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, wonach alle Kantone ihre Lehrlinge nach Zürich überweisen, wo nun die zentrale Prüfung für alle Lehrlinge der deutschsprachigen Schweiz 2011 zum ersteln Mal stattgefunden hat. Die Prüfung 2012 ist wie folgt aufgebaut:

Termine:        Mündliches Gespräch     04. bis 06. Juni 2012 (ca. 1 Std)
                       Stuck-Schablonenbau    04. bis 06. Juni 2012 (ca. 1.5 Std)
                       Schriftliche Prüfungen    7. Juni 2012 (ganzer Tag) in         
                                                                                    Wallisellen

                       Praktische Arbeiten        12. bis 14. Juni 2012 Messehalle 
                                                                                   Zürich Oerlikon

                        Besuchstag für Eltern und Lehrmeister am 
                        15. Juni vormittags 

Der Prüfungsort für die praktischen Arbeiten wird die Messehalle in Zürich-Oerllikon sein.  Die restlichen Prüfungsteile werden in der Berufsschule Wallisellen durchgeführt.

Übernachtungsmöglichkeiten werden durch den BBF organisiert.
Anmeldungen bitte an: 043 233 49 00, Herr Corsin Jörg.

Die Anreise soll mit den öffentlichen Verkehrsmiteln erfolgen. Die Parkplätze um das Messehelände sind beschränkt und gebührenpflichtig.

Die Anlieferung der Werkzeugkisten und Geräte kann auch am Vorabend abgewickelt werden. Die Prüfungshalle ist am Vortag von bis 17.00 - 19.00 Uhr geöffnet.

Die Mittagessen sind in der Prüfungshalle organisiert, und sind für alle Prüfungskandidaten obligatorisch.

Auszug aus dem Prüfungsreglement vom 10. Januar 1984 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Gipser: Art. 11 Abs.2:
Der Lehrling muss folgende Arbeiten selbständig ausführen können:

    1. Eine nichttragende Zwischenwand einmessen und erstellen
    2. Grund- und Deckputz in Flucht und Senkel auf eine Wand erstellen
    3. Decke oder Deckenteil konstruieren und verputzen
    4. Eine Schablone anfertigen und einen Deckenstab bzw. Wandstab oder 
       ein Eckgesims ziehen, einschliesslich Gehrung erstellen
    5. Eine Verkleidung als Isolation erstellen, falls erforderlich, einschliesslich
       Unterkonstruktion

Der SMGV wünscht allen Kandidaten der Lehrabschussprüfungen 2012 viel Erfolg!


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