Das Handwerk verändert sich
Wie in allen anderen Berufen finden auch im Handwerk der Maler und Gipser laufend technologische und fachliche Weiterentwicklungen und Veränderungen statt: Es entstehen neue Trends, neue Aufgaben kommen auf sie zu, die Anforderungen an die handwerkliche, aber auch an die beratende Tätigkeit steigen kontinuierlich. Das Handwerk wird vielseitiger, aber auch komplexer.
Um für die Zukunft gerüstet zu sein, reicht die Grundbildung allein auf die Dauer kaum aus. Man lernt zwar auch im beruflichen Alltag viel dazu, wird zum guten „Allgemeinpraktiker“. Grössere Schritte zum Ausbau der eigenen Kompetenz sind aber nur durch Weiterbildung möglich, erst recht, wenn man sich im Beruf weiterentwickeln möchte. Deshalb gilt: Nach der Ausbildung ist vor der Weiterbildung.
Der Aufbau des Weiterbildungsangebotes als Baukastensystem erlaubt eine ausserordentlich flexible Gestaltung des individuellen Ausbildungsweges. Die berufsbedingte Situation, die zeitliche Belastung und das persönliche Lerntempo sind Rahmenbedingungen, die der Weiterbildung nicht im Weg stehen dürfen.
Deshalb sind weder Reihenfolge noch Lernort festgelegt, jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer entscheidet, wann welche Kurse besucht werden wollen.
Die Weiterbildung umfasst die vier Schwerpunktthemen „Theorie“, „Praxis“, „Gestaltung“ und „Betriebswirtschaft“. Jeder Bereich setzt sich aus einer Anzahl von Einzelmodulen zusammen, jeweils passend zum angestrebten Abschluss kombiniert.
Die modulare Weiterbildung im Malergewerbe umfasst die Abschlüsse als:
- Baustellenleiter/in SMGV/FREPP (verbandseigen)
- Projektleiter/in Farbe, Fachrichtung Dekoration und Gestaltung (eidg. Fachausweis)
- Projektleiter/in Farbe, Fachrichtung Betriebsleitung (eidg. Fachausweis)
- Malermeister/in (eidg. Diplom)
Broschüre Weiterbildung im Malergewerbe: Das komplette Kursangebot

Module bestehen in der Regel aus 40, 80 oder 120 Lektionen. Sofern ein verbandseigener Abschluss und /oder ein eidg. Diplom angestrebt wird, muss pro Modul ein schriftlicher und /oder praktischer Kompetenznachweis erbracht werden.
Eine modulare Weiterbildung kann nur absolvieren, wer das eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ vorweisen kann. Ausnahme: Wird ein Modul als berufsorientierte Weiterbildung besucht, ist dies nicht zwingend notwendig.
Kompetenznachweise sind Abschlussprüfungen, die jeweils am letzten Tag des entsprechenden Moduls stattfinden. Teilnehmende müssen sich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich angemeldet und die Prüfungsgebühr vor der Abschlussprüfung bezahlt haben. Die Prüfungsgebühr wird unmittelbar nach der Anmeldung vom SMGV in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
Die Kompetenznachweise haben eine beschränkte Gültigkeitsdauer von 8 Jahren. Nicht bestandene Kompetenznachweise können zweimal wiederholt werden.
Schlüsselmodule (in der Modulübersicht mit „S“ bezeichnet) sind Module, die wichtige Kernkompetenzen vermitteln und sich darum im Vergleich zu den anderen Modulen in einigen Punkten unterscheiden. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Punkte der nachfolgenden Tabelle.
In den Schlüsselmodulen werden die Kompetenznachweise durch Experten der Qualitätssicherungskommission QSK abgenommen oder von diesen begleitet. Die Prüfungen der Schlüsselmodule sind zwingend zu bestehen.
Bedingungen für die Zulassung zu den Modulprüfungen
Zu den Kompetenznachweisen ist nur zugelassen, wer über einen eidg. Fähigkeitsausweis als Maler/in verfügt. Teilnehmende mit gleichwertiger Qualifikation eines verwandten Berufes des Bauhandwerks werden ebenfalls zur Prüfung zugelassen, sofern sie seit der bestandenen Lehrabschlussprüfung mindestens 5 Jahre im Maler/Gipser-Gewerbe tätig waren.
Modulprüfungen: Durchführung und Preise
Einzelmodul |
Schlüsselmodul |
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Prüfungsgebühr | 50.–, inkl. MwSt. | 150.–, inkl. MwSt. |
Durchführung der Prüfung | Am jeweiligen Kursort durch Kursleitung | Am jeweiligen Kursort durch Kursleitung und QSK-Fachexperten |
Geforderte Noten zum Bestehen der Prüfung | Unterschiedlich, je nach angestrebtem Abschluss | Alle Prüfungen mit mindestens 4.0 |
Gültigkeitsdauer | 8 Jahre | 8 Jahre |
Als gleichwertig gelten bei anderen Institutionen und Schulen absolvierte Module, welche die Anforderungen erfüllen, die an die entsprechenden Weiterbildungsmodule für Maler gestellt werden.
So können z.B. die betriebswirtschaftlichen Module ausserhalb der modularen Weiterbildung unter Wahrung der Gleichwertigkeit im Rahmen anderer Bildungsangebote besucht werden, wie z.B. im Schweizerischen Institut für Unternehmensführung SIU, einem Berufs- und Weiterbildungszentrum und anderen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung über Kompetenzen verfügen, die einem oder mehreren Modulen des Modulrasters entsprechen, können Sie bei der Qualitätssicherungskommission QSK eine Gleichwertigkeitsbeurteilung beantragen.
Reichen Sie dazu alle notwendigen Dokumente, Diplome und Bestätigungen ein. Der Experte überprüft das Dossier. Der Entscheid über die Gleichwertigkeitsbeurteilung erfolgt schriftlich.
Die verbandseigenen Diplome können nach erfolgreichem Besuch aller Module, die für den Abschluss vorgeschrieben werden, durch ein schriftliches Gesuch bei der Qualitätssicherungskommission QSK des SMGV angefordert werden. Dem Gesuch sind die Kopien aller Zertifikate beizulegen. Es muss keine Abschlussprüfung abgelegt werden.
Anforderungen für die Zulassung zur Berufsprüfung/höheren Fachprüfung
Zur Abschlussprüfung „Projektleiter/in Farbe, Fachrichtung Dekoration und Gestaltung“ wird zugelassen, wer über die erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt, alle 6 Schlüsselmodule und 11 der restlichen Module mit mindestens der Note 4.0, sowie die verbleibenden 2 Module mit mindestens der Note 3.0 abgeschlossen hat.
Zur Abschlussprüfung „Projektleiter/in Farbe, Fachrichtung Betriebsleitung“ wird zugelassen, wer über die erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt, alle 5 Schlüsselmodule und 12 der restlichen Module mit mindestens der Note 4.0, sowie die verbleibenden 2 Module mit mindestens der Note 3.0 abgeschlossen hat.
Zur Abschlussprüfung „Malermeister/in“ wird zugelassen, wer über die erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt, alle 11 Schlüsselmodule und 15 der restlichen Module mit mindestens der Note 4.0, sowie die verbleibenden 3 Module mit mindestens der Note 3.0 abgeschlossen hat.
Ausschreibungen/Durchführung Abschlussprüfung/Diplomarbeit
Die Abschlussprüfung/Diplomarbeit wird jährlich durch den SMGV (applica und Homepage) ausgeschrieben und bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Erteilung des eidg. Fachausweises oder des eidg. Diploms
Nach bestandener Abschlussprüfung wird der eidg. Fachausweis oder das eidg. Diplom vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) ausgestellt und anlässlich der jährlich stattfindenden Diplomfeier dem Absolventen/der Absolventin überreicht.
Inhaber/innen eines EFZ haben die Möglichkeit, sich neben der modularen Weiterbildung auf weiteren Gebieten zu spezialisieren und mit einem eidg. Fachausweis abzuschliessen, wie zum Beispiel:
Handwerker/innen in der Denkmalpflege erwerben spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten für Arbeiten an historisch wertvollen Objekten. Ihre Tätigkeit ist geprägt durch eine vernetzte Arbeitsweise in einem interdisziplinären Umfeld.
Farbgestalter/innen verbinden Farbgebung, Farbwirkung, Materialwahl und Ausführung zu einer situationsgerechten Lösung. Sie planen, entwerfen und visualisieren Farbkonzepte und begleiten deren konkrete Umsetzung am Bau.
Gestalter/innen im Handwerk sind in der Lage, der steigenden Nachfrage nach qualitativ hochstehenden ästhetischen, technischen und ökologischen Lösungen gerecht zu werden. Sie können individuelle Bedürfnisse und Vorstellungen der Auftraggeber fachgerecht umsetzen.