Expertenvermittlung

Die vom SMGV akkreditierten Fachexperten beantworten besondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Schadenfällen, Beanstandungen oder Streitigkeiten umsichtig, kompetent und neutral.

Sie verfügen nebst ausgewiesener Kompetenz in ihrem Fachgebiet über erweiterte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Rechtsgrundlagen von Gutachten, Schadensuntersuchung und -diagnose, Beweissicherung, Aufbau und Verfassen von Gutachten, Organisation, Durchführung und Leitung eines Augenscheins, Berechnung von Minderwert und Überprüfung von Angeboten, Werkverträgen, Rechnungen und Ausmassen.

Fachmännische Planung und Beratung

Unsere Fachexperten sind in der Lage, ein Projekt im Sinne der Qualitätssicherung planerisch und beratend zu begleiten. Die Erstellung von Leistungsbeschreibungen gehört ebenso zu ihrem Aufgabengebiet,  wie die Überprüfung und Kontrolle von ausgeführten Arbeiten.

Der Tätigkeitsbereich der Fachexperten erstreckt sich ausschliesslich auf das Fachgebiet des jeweiligen Berufszweiges. Insbesondere zu Rechtsfragen sollen Fachexperten keine Stellung nehmen. Werden allenfalls namentlich auf Anfrage oder in einem anderen Zusammenhang rechtliche Einschätzungen abgeben, sind diese ausnahmslos als unverbindliche Stellungnahmen zu qualifizieren.

Fachexperten werden vom SMGV auf schriftlichem Weg an die Auftraggeber vermittelt, seien es Bauherrschaften, Architekteninnen und Architekten, Versicherungen, Gerichte, Behörden oder ausführende Maler- und Gipserunternehmen. Eine Expertenvermittlung kann von uns nur dann bearbeitet werden, wenn das Formular «Anfrage für eine Expertenvermittlung» vollständig ausgefüllt eingereicht worden ist. Zuständig für die administrative Abwicklung einer Expertenvermittlung sind die Technischen Dienste des SMGV.

Anfrage für eine Expertenvermittlung

Sie benötigen einen Fachexperten? Dann reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular ein.

Auftraggeber

Auftraggeber der Expertise

Arbeitsgattung

Objekt

Art des Gutachtens

Ausführende Unternehmung oder Gegenpartei

Geschätzte Schadenhöhe (ca. Fr.)

Anhang

 

Ablauf Expertenvermittlung

  • Füllen Sie das Formular «Anfrage für eine Expertenvermittlung» inkl. einem aussagekräftigen Foto aus und senden Sie dieses den Technischen Diensten SMGV (Funktion «Senden» betätigen). Die Angaben im Formular werden vertraulich behandelt.
  • Die Technischen Dienste SMGV übermitteln, in der Regel schriftlich, einen Fachexpertenvorschlag. In zeitlich dringenden Ausnahmefällen kann bei Angabe aller im Formular erforderlichen Angaben der Fachexperte auch mündlich vermittelt werden.
  • Dem vermittelten Fachexperten wird in jedem Fall eine Kopie des ausgefüllten Formulars «Anfrage für eine Expertenvermittlung» zur Information zugestellt.
  • Setzen Sie sich mit dem entsprechenden Fachexperten in Verbindung und besprechen Sie den Auftragsinhalt und den Fragenkatalog.
  • Wir empfehlen, im Anschluss an die erste Besprechung ein Kostendach für den Auftrag in schriftlicher Form festzulegen.
  • Erteilen Sie dem Fachexperten den Auftrag. Die Technischen Dienste des SMGV erteilen keine Aufträge an Fachexperten.
  • Die vom SMGV akkreditierten Fachexperten sind in der Regel zur Annahme der durch die Technischen Dienste vermittelten Aufträge verpflichtet, sofern nicht Befangenheit zu befürchten ist oder der Auftrag nicht in den Kompetenzbereich eines Fachexperten des Maler- oder des Gipsergewerbes fällt. Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Fachexperte, die Sorgfaltspflichten gemäss Art. 397 ff. OR einzuhalten.
  • Der Auftrag wird vom Fachexperten zusammen mit dem Auftragsinhalt in jedem Fall schriftlich bestätigt.
  • Es ist Sache des Auftraggebers einer Fachexperten-Expertise, die ausführende Unternehmung oder Gegenpartei zum Augenschein einzuladen.
  • Der Fachexperte führt den ihm erteilten Auftrag persönlich und unter eigener Verantwortung aus. Es ist ihm freigestellt, weitere Fachpersonen zur Beurteilung beizuziehen, wenn dies der Lösungsfindung dient. Dem Auftraggeber ist auf Anfrage ein verbindlicher Termin für die Berichtsablieferung zu nennen. Verzögerungen sind ihm mit entsprechender Begründung mitzuteilen.
  • Der Fachexperte muss den Auftrag widerrufen, wenn eine neutrale und objektive Beurteilung nicht mehr gewährleistet ist.
  • Der Auftraggeber übernimmt die Kosten der Expertise. Die Verrechnung der Kosten für die Expertise erfolgt nach den gültigen Honorarrichtlinien des SMGV. Fremdleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber leistet auf Verlangen des Fachexperten einen Kostenvorschuss.

Kontakt

Haben Sie Fragen?

Unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 0900 233 490 helfen Ihnen die Technischen Dienste Maler oder Gipser gerne weiter.
Kosten: CHF 1.90 pro Minute ab Festnetz (Tarif Nichtmitglieder SMGV).

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