Technische Normen
Seit Beginn der neunziger Jahre werden im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) Projektierungs-, Ausführungs-, Baustoff- und Prüfnormen für das Bauwesen erarbeitet. Das CEN ist eine privatrechtlich organisierte Vereinigung, der die 19 EU- und EFTA-Länder, also auch die Schweiz, angehören. In der Schweiz besteht mit den SIA-Normen auf dem Gebiet des Bauwesens ein umfangreiches Normenwerk. Die Anpassung an das europäische Normenwerk ist in den letzten Jahren angelaufen. Es geht darum, die allgemein verbindlichen Prinzipien und Anwendungsregeln im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen als CEN-Mitglied zu übernehmen. Ein Prinzip ist die konsequente Trennung von technischen und vertraglichen Inhalten.
Die technischen Normen regeln die Bereiche Projektierung (bisher Planung), Material, Ausführung und Prüfung. Sie gelten als Regel der Baukunde und stellen den Stand der Technik dar. Technische Normen haben also immer Gültigkeit, auch wenn sie nicht speziell im Werkvertrag erwähnt werden.
Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten regelt die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten». Diese Norm bildet die Grundlage für sämtliche im Maler- und Gipsergewerbe ausgeführten Leistungen, sofern es sich um einen SIA-Werkvertrag handelt. Ansonsten gilt für einen Werkvertrag das OR.
Die Vertragsbedingungen regeln, ergänzend zur Norm SIA 118, die Bereiche Ausschreibung, Angebot des Unternehmers, Aufgaben/Pflichten der Vertragspartner, Vergütung, Ausmass sowie die Abnahme des Werkes und die Haftung für Mängel. Da es sich um Vertragsbedingungen handelt, haben diese nur Gültigkeit, sofern sie im Werkvertrag speziell erwähnt werden.
Normen, Vertragsbedingungen, Instandhaltungsanleitungen usw. können im SMGV Fachverlag bestellt werden.
Die wichtigsten SIA-Normen für das Gipsergewerbe:


