Aktuelles

29. März 2021

Neue Sockellöhne und Lohnerhöhung per 1. April 2021

Bitte beachten Sie die neuen Sockellöhne sowie die Lohnerhöhung per 1. April 2021 gemäss gültigem GAV 2020-2022.

Art. 9.3 Sockellöhne (Mindestlöhne) per 1. April 2021

Eine Auflistung der per 1. April 2021 geltenden Sockellöhne finden Sie auf dem Merkblatt «Sockellöhne gemäss GAV 2005-2021»

Art. 9.4 Lohnerhöhungen

Die effektiven Monatslöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmer werden per
1. April 2021 in allen Kategorien jeweils generell um Fr. 20.00 sowie individuell um
Fr. 10.00 erhöht (die generelle Lohnerhöhung muss allen Arbeitnehmenden gewährt werden). Der individuelle Anteil muss auch ausbezahlt werden, kann aber nach Belieben des Arbeitgebers und nach seiner Wahl auf einen oder mehrere Arbeitnehmer verteilt werden.

Sämtliche Änderungen, die per 1. April 2021 in Kraft treten, finden Sie unter dem Merkblatt «GAV Neuerungen ab 1. April 2020 und 2021»

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