
Gefährliche Stoffe sind korrekt zu lagern
Als gefährlich gelten Stoffe, Zubereitungen (Gemische) und Gegenstände (fest, flüssig oder gasförmig), die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen und damit das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, die Umwelt belasten oder Sachwerte beschädigen können.
In der März-Ausgabe der «Applica» ist in einem Artikel festgehalten, dass die Mitarbeitenden von Maler- und Gipserbetrieben Kenntnisse über Eigenschaften der vorhandenen Chemikalien und den Überblick über die vorhandenen Produkte haben müssen. Ein Hilfsmittel dafür ist die Chemikalienliste der Suva. In dieser Ausgabe ist das Thema die Lagerung von Gefahrenstoffen. Wenn ein Betrieb eine neue Werkstatt oder ein Materiallager erstellt, muss er die aktuellen Bau- und Sicherheitsvorschriften einhalten:
- Grundsatz der Risikominimierung: Lager für gefährliche Stoffe sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass die Risiken für Personen, Umwelt und Sachwerte minimiert werden.
- Rechtliche Vorschriften: Die gesetzlichen Vorgaben und Forderungen müssen erfüllt sein.
- Stand der Technik: Der Stand der Technik bezüglich Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gewässerschutz sowie Lufthygiene ist zu berücksichtigen
Kosten und Nutzen
Diese Vorgaben lassen sich bei einem Neubau einfach umsetzen, wenn sie in die Planung einfliessen. Bei bestehenden Betrieben können sie hingegen erheblichen Aufwand auslösen sofern vorher der richtigen Lagerung wenig oder keine Beachtung geschenkt worden ist. Es ist oft sehr schwierig im Nachhinein Anpassungen vorzunehmen. Die Platzverhältnisse lassen es manchmal gar nicht zu, grosse bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dazu kommen die Kosten.
Die Frage ist also, wie ein Unternehmen die Regeln und Normen einhalten kann unter Berücksichtigung einer vernünftigen Kosten-Nutzenrechnung. Es gibt leider keine Patentlösung, die für alle Betriebe 1:1 gilt. Trotzdem gibt es ein paar allgemeingültige Hinweise für eine praxisnahe Umsetzung. Zuerst gilt es, sich einen Überblick über das vorhandene Material zu verschaffen. Folgende Fragen helfen dabei.
- Ist das vorhandene Material noch einsetzbar, wird es überhaupt noch benötigt?
- Sind die Materialien in den vorhandenen Mengen nötig oder können die Lagermengen reduziert werden?
- Gibt es gleichwertige Produkte mit weniger Gefahrenpotenzial?
- Wie viel Material benötigt der Betrieb ich in den kommenden Tagen/Wochen?
Konzept für grosse Mengen
Ein reduzierter Lagerbestand spart Kosten und hilft den Überblick zu behalten. Grosse Lagermengen erfordern ein ausführliches Lagerkonzept und oder sogar eine Lagerbewilligung. Hier einige wichtige Regeln, die dabei zu beachten sind:
- Für die richtige Lagerung sind die Angaben des Herstellers zu beachten (SDB).
- Flüssigkeiten müssen gemäss den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern gelagert werden (zum Beispiel Getrenntlagerung von Säuren und Basen).
- Gebinde mit einem Volumen > 20 Liter müssen auf einer Auffangwanne stehen.
- Hochentzündliche Stoffe sind in einem Gefahrenstoffschrank oder in einem separaten Brandabschnitt aufzubewahren.
Grundsätzlich gilt: Ein überschaubares Lager ist einfacher zu bewirtschaften und hilft, Kosten zu sparen.
Einen Leitfaden für die Praxis finden Sie auf: safetycenter.ch
Menge pro Brandabschnitt | bis ca. 100kg | ca. 100 bis 1000kg | mehr als ca. 1000kg |
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Zusammenlagerung | Keine speziellen Einschränkungen, jedoch Zusammenlagerungsgebote beachten! | Getrenntlagerung nötig (im gleichen Brandabschnitt mit speziellen Anforderungen) | Separatlagerung nötig (separater Brandabschnitt) |
Identifikation gefährliche Stoffe | Eindeutige Beschriftung der Gebinde | Eindeutige Beschriftung der Gebinde | Eindeutige Beschriftung der Gebinde |
Text: Cindy Finsterwald
Grafik und Tabelle: aus dem Leitfaden für die Praxis
Headerbild: SUVA
Autorin Cindy Finsterwald ist Malerunternehmerin und Mitglied der Kaga.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis
Unter dem Titel «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis» informiert die Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Kaga) in der «Applica» über aktuelle Entwicklungen oder neue Vorschriften in diesem Bereich. Bei der Sicherheit auf der Baustelle oder in der Werkstatt darf nichts dem Zufall überlassen werden. Gesetzliche Grundlagen verpflichten den Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Und es sind alle Mitarbeitenden gefordert, Massnahmen gemeinsam umzusetzen und so einen Beitrag für sichere Arbeitsplätze zu leisten.
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