Lohnerhebung 2025 – alles Wichtige auf einen Blick
Die Lohnerhebung ist ein zentrales Instrument des SMGV, um die Lohn- und Kostenentwicklungen im Maler -und Gipserhandwerk fundiert zu erfassen und auszuwerten. Mit den von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Datensätzen kann der SMGV unter anderem die Kostensteigerung und die Kalkulationsgrundlagen neu berechnen und aufbereiten. Eine hohe Beteiligung gewährleistet eine solide und aussagekräftige Datenbasis, von dem die SMGV-Mitglieder profitieren.
Durch Ihre Teilnahme an der Lohnerhebung 2025 erhalten Sie zudem einen verlässlichen Abgleich Ihrer eingetragenen Löhne mit den Durchschnittswerten des Regionalverbands und der gesamten Wirtschaftsregion. Eine wertvolle Grundlage für betriebsinterne Analysen. Die Erhebung erfolgt selbstverständlich anonym und vertraulich.
Digitale Lohnerhebung
Ab dem 22. August steht den Mitgliedsunternehmen die Lohnerhebung 2025 zur Verfügung. Die Erhebung dauert bis zum 21. November mit Stichtag 1. September.
Ab diesem Jahr ist die Lohnerhebung nur noch über das Portal «mySMGV» durchführbar. Falls Sie noch kein mySMGV-Login besitzen, können Sie sich ganz einfach über das Registrierungsformular registrieren.
Sobald Sie sich in mySMGV befinden, können Sie unter dem Menüpunkt Lohnerhebung die Umfrage für das Jahr 2025 ausfüllen. Eine Wegleitung zur Durchführung steht Ihnen auf unserer Homepage bereit.
Auf bestehende Daten zugreifen
Wenn Sie bereits im Jahr 2024 online mitgemacht haben, wurde das Personal-Bordereau bereits erstellt und es sind jährlich nur noch der monatliche Bruttolohn für den Beschäftigungsgrad (BG) einzutragen. Mutationen, wie Ein- oder Austritte von Mitarbeitenden, können einfach vermerkt und Änderungen, etwa bei Funktion oder Beschäftigungsgrad, problemlos in der Tabelle angepasst werden.
Am 21. November ist die Umfrage beendet und es folgt die Validierung und Aufbereitung der Daten. Nach Abschluss dieser Prüfung können Sie als Unternehmerin und Unternehmer, sofern Sie an der Umfrage teilgenommen haben, die Auswertung der Lohnerhebung (voraussichtlich Anfangs 2026) in «mySMGV» einsehen