«Marktblitz» on tour
Das erste Thema des «Marktblitz» 2025 sind Fehltage, beziehungsweise deren Verringerung. «Nur gemeinsam gelingt es, die Kosten und Aufwände zu senken«, hielt Urs Näpflin von der Suva fest, der zusammen mit seinem Kollegen Livio Erni referierte. «Prävention ist der Königsweg», sagte er.
Professionell, aktiv, wertschätzend: Das sind die Stichworte für Unternehmer/innen und Kader im Umgang mit verunfallten oder kranken Mitarbeitenden. Die Geschäftsleitung muss sich klar zur Prävention bekennen, Ziele setzen und dies vorleben.

Wichtig ist es, klar zu kommunizieren und bei Unfall oder Krankheit vom ersten Tag an systematisch vorzugehen. Dazu gehört unter anderem, das ganze Team zu informieren und Versicherungsfragen zu klären, die arbeitsunfähige Person regelmässig zu kontaktieren und den Tag der Rückkehr zu planen. Wenn die Belastbarkeit noch nicht ganz erreicht ist, kann die Schaffung eines sogenannten Schonarbeitsplatzes mit leichteren Tätigkeiten die Rückkehr erleichtern.
Zentral ist es, jeden Unfall und sei er noch so klein, zu thematisieren. Was ist geschehen? Warum ist es geschehen? Wie können wir solche Situationen künftig verhindern? Dabei muss den Mitarbeitenden auch aufgezeigt werden, dass Unfälle auch für den Betrieb schädlich sind.
Lehrbetriebe fördern
Yvonne Saccomanno, stellvertretende SMGV-Direktorin und Bereichsleiterin Kommunikation, informierte die Mitglieder über aktuelle Massnahmen im Bildungswesen und im Marketing. Eine davon ist die seit letztem Jahr laufende gezielte Lehrbetriebsförderung. Der SMGV unterstützt zusammen mit den Regionalverbänden Unternehmen in der Gewinnung und Ausbildung von Lernenden mit diversen Mitteln.
Seit Mitte Januar aufgeschaltet ist appliform.ch. Während die Zielgruppe von SMGV-Website Gipser- und Malerunternehmen, vor allem die Mitglieder, sind, richtet sich die neue Website an Endverbraucher wie Bauherrschaften, Architektur, Planung, Generalunternehmungen und Facilitymanagement.

Als eine Art branchenspezifisches «Schöner Wohnen» zeigt appliform.ch attraktive Beispiele von Maler- und Gipserarbeiten und vermittelt Wissen dazu. Dies soll nicht nur potenzielle Kundschaft ansprechen, sondern auch das Berufsbild stärken und somit helfen, Lernende zu rekrutieren. Dazu kommen ein Branchenverzeichnis mit Mitgliederprofilen und die Möglichkeit, einen Experten vermittelt zu bekommen.
Am Ende ihres Referats rief Saccomanno die Mitglieder dazu auf, sich zusammen mit Planern und Architektinnen sowie der Industrie am Wettbewerb «Schweizer Preis für Putz» und Farbe zu beteiligen, der Mitte Februar ausgeschrieben wird. Die Gewinner erhalten an der Swissbau 2026 ihre Preise, an welcher der SMGV mit einem Stand präsent ist.
20-Jahre-Jubiläum
Es war an Peter Seehafer, als Leiter der Technischen Dienste Maler und ein Urgestein des SMGV, an ein Jubiläum zu erinnern: 20 Jahre Marktblitz. In seinem ersten Referat zeigte er auf, wo die Maler- und die Gipserbranche in Sachen Ökologie stehen. Er wies darauf hin, dass das Thema nicht mehr nur «etwas für Grüne» ist, sondern gesamtgesellschaftlich immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Als Bereiche, die für Maler- und Gipserunternehmen momentan und in Zukunft interessant sind, nannte Seehafer die Auswirkungen der verschiedenen Öko-Labels auf die Umsetzung von Aufträgen, Mikroplastik, schwer abbaubare Chemikalien (PFAS), Gips- und EPS-Recycling. Es lohnt sich, hier am Ball zu bleiben.
Ins gleiche Thema gehört die Fassadenreinigung, die der Inhalt eines weiteren «Marktblitz» Beitrags von Seehafer ist. Weil der Gewässerschutz zu beachten ist, erfordern solche Arbeiten die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze. Ansonsten drohen den beteiligten Mitarbeitenden Verhaftungen, Bussen und im Wiederholungsfall Haftstrafen. Der SMGV beteiligt sich derzeit an der Erarbeitung eines Merkblatts zur Fassadenreinigung.
Sauberer Trennschnitt
Dann ging es ans Technische: Jörg Kradolfer zeigte auf, wie ein sauberer Trennschnitt, auch Schwedenschnitt genannt, am Anschluss Wand-Decke ausgeführt wird. Wichtig ist es unter anderem, den Schnitt nicht diagonal auszuführen, sondern senkrecht. So ist er weniger sichtbar, wenn man im Raum steht.

«Der Schnitt muss durch alle Putzschichten durchgehen und so für eine vollständige Trennung des Putzes sorgen», sagte der Gipsermeister und Mitarbeitende der Technischen Dienste SMGV. Dies gilt auch, wenn er nachträglich ausgeführt wird. Zudem dürfen die Maler/innen Trennschnitte anschliessend weder mit Kitt versiegeln noch mit Farbe verfüllen.
Das Malerunternehmen muss es anzeigen, wenn der Gipserbetrieb den Trennschnitt unsauber ausgeführt hat. Nach der Nachbesserung soll eine Musterfläche mit dem ersten Anstrich erstellt werden, welche die Bauleitung abnimmt.
Für eine Diskussion sorgte die Frage, ob der Maler seine Arbeit verrechnen kann, wenn er den Trennschnitt nach dem Beschichten mit Farbe mit dem Spachtel nachzieht. Die Antwort ist nein, denn der NPK kennt eine solche Position nicht. Peter Seehafer sagte, er werde das Thema in die nächste Revision des NPK einbringen.
Weisse Flächen gezielt angehen
Er redete sodann über das Thema «Augen auf bei ‹weissen› Flächen». Konkret: bei weiss gestrichenen Weissputzflächen. Unzufriedenheit der Kundschaft mit solchen Arbeiten sind häufig der Grund für eine Vermittlung von Fachexperten durch den SMGV, um ein zu Gutachten erstellen.
Um dem entgegenzuwirken, müssen Gipser- und Malerunternehmen gezielt vorgehen. Dies bedeutet:
- Analyse der gestellten Aufgabe
- Klären der Ziele
- Lösungsideen entwickeln und bewerten
- Entscheiden, welche Idee umgesetzt wird und die entsprechende Lösung ausarbeiten
- Ausführung
Empfohlen ist die Nutzung der zahlreichen Merkblätter zum Thema. Und ganz wichtig: «Die Prüfung der Q-Stufen und die Abnahme der Gipserarbeiten ist nicht Aufgabe des Malerunternehmens», wie Seehafer klarstellte. Dafür ist die Bauleitung zuständig vor Beginn der Malerarbeiten.
Neu Rügefrist von 60 Tagen
Den Abschluss der diesjährigen Marktblitz-Veranstaltungen bestreitet der Rechtsdienst des SMGV. In Luzern referierte Fabian Müller über neue Regelungen bei Werkvertrag und Parteigutachten.

Nach einigem Hin und Her haben sich die eidgenössischen Räte auf folgende Lösung im Bauvertragsrecht beschlossen:
- Für offene und verdeckte Mängel beträgt die Rügefrist 60 Tage.
- Die Verjährungsfrist bleibt bei fünf Jahren.
- Das Recht des Bauherrn auf Nachbesserung darf nicht mehr wegbedungen werden im Werkvertrag. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab 1. Januar 2026.
Bei den Gutachten ist neu, dass Privatgutachten als Urkunden und somit als Beweismittel vor Gericht gelten. Damit haben sie zwar nicht die Bedeutung von Gerichtsgutachten, aber doch stärkeres Gewicht in einem Prozess als bisher.
Den Abschluss der «Marktblitze» macht jeweils ein Apéro riche, bei dem sich die Unternehmerinnen und Unternehmer untereinander und mit den Vertretern von SMGV-Partnerfirmen austauschen können. Die Veranstaltung unterstützt und an den Tischmessen ihre Angebote gezeigt haben dieses Jahr: Aestico, DAW Caparol, Dold, Fixit, Haga, Kabe, Peka, Protektor, Rigips, Saint-Gobain Weber und Wiederkehr. Herzlichen Dank!
Für den «Marktblitz» vom Donnerstag, 6. Februar 2025, sind noch Anmeldungen möglich.