Marktblitz-Spezial an der Swissbau
Das Wichtigste vorweg: Der «Marktblitz» findet auch in Zukunft statt. Dies betonte Yvonne Saccomanno, die stellvertretende Direktorin des SMGV, zu Beginn der ersten von zwei Marktblitz-Spezial-Anlässen an der Swissbau.
Damit zerstreute sie Bedenken, die von einigen Mitgliedern geäussert worden waren. Der «Marktblitz» wird 2027 wie gewohnt an sechs Standorten in der Deutschschweiz durchgeführt. 2028 findet er wieder an der Swissbau statt – «sofern Sie das wünschen», wie Saccomanno erklärte.
Neue Standards für die Gebäudehülle
Der erste Referent war Christoph Fontana, Leiter Technik Gipser des SMGV. Sein Thema war die «neue» Norm SIA 243 VAWD, die «neue Standards für die Gebäudehülle» setzt. Hier einige Stichworte zu Informationen, die in der revidierten Norm enthalten sind:
- Der Begriff verdeckte Kittfuge ist gestrichen worden. Dafür wurde das Fugendichtungsband in die Begriffsdefinitionen aufgenommen.
- Der TSR-Wert (TSR = Total Solar Reflectance) hilft zusätzlich neben dem Hellbezugswert (HBW) bei der Beurteilung zur Machbarkeit von dunkeln Farbtönen auf Dämmungen.
- Abgehandelt werden konstruktive Details wie Dachrand und Fensterbänke.
- Die Verklebung der Dämmplatten wird detailliert aufgezeigt.
- Mikroorganismen auf Oberflächen und sichtbare Bewehrungsüberlappungen/Plattenabzeichnungen sind nicht auszuschliessen.
Wichtig ist auch, dass bei den Pflichten der Vertragspartner gemäss der SIA 118/243 «Allgemeine Bedingungen zu verputzten Aussenwärmedämmungen» der Bauherr für die Freigabe der Flächen (Tragwerk mit Einbauteilen und den dazugehörigen Abdichtungen) zur Weiterarbeit (Ausführung der VAWD) verantwortlich ist. So wird sichergestellt, dass wichtige Punkte der Vorgewerke, wie etwa die luftdichten Anschlüsse von Durchdringungen, zum Beispiel Fenster, in der Gebäudehülle abgenommen sind.
Die Leistungen der MEK
Einen Überblick über die Leistungen der Militärentschädigungskasse (MEK) bot Fabian Müller vom Rechtsdienst. Die MEK ergänzt bei Militär-, Zivil- und Schutzdienst Leistungen der EO, sodass die gemäss GAV geschuldete Lohnfortzahlung vollumfänglich finanziert ist. Das gleiche gilt beim Vaterschaftsurlaub.
Bei Mutterschaft erbringt die MEK eine Entschädigung von insgesamt 10 Wochen an den Arbeitgeber zu 80 Prozent des Lohnes. Wenn ein/e Arbeitnehmende/r stirbt, übernimmt die Kasse den sogenannten Lohnnachgenuss (1 beziehungsweise 2 Monatslöhne), die der Arbeitgeber allenfalls noch auszuzahlen hat.
Im zweiten Teil seines Vortrags widmete sich Müller der Anzeige und der Abmahnung. Die Anzeigepflicht bedeutet, dass ein Unternehmer Verhältnisse anzuzeigen hat, die während der Ausführung auftreten und die rechtzeitige oder mängelfreie Ausführung gefährden. Gemäss der Abmahnungspflicht muss der Unternehmer auf unzweckmässige oder ungeeignete Weisungen des Bauherrn reagieren. Eine Vorlage für eine schriftliche Anzeige und Abmahnung können Mitglieder im Downloadcenter herunterladen.
Fugenlose sind Nutzschicht
Jörg Kradolfer vom Technischen Dienst Gipser berichtete über die Überarbeitung des Merkblatts 94 «Fugenlose Wand- und Bodenbeschichtungen in Feucht- und Nassräumen». Diese wurde nötig, um die Bestimmungen der neuen Norm SIA 271/1 «Abdichtung von Innenräumen» zu berücksichtigen.
Als Fazit hielt Kradolfer fest, dass fugenlose Beschichtungen in der Norm SIA 271/1 als Nutzschicht von Abdichtungssystemen aufgeführt sind. Dies bringe eine grössere Akzeptanz und mehr Planungssicherheit. Und mit den neuen Anforderungen ist es zu Änderungen der bisherigen Praxis gekommen, was von allen Beteiligten Mehrleistungen erfordere.
«Die Herausforderung für Verarbeiter und Hersteller von fugenlosen Beschichtungen wird es nun sein, sich in diesem veränderten Umfeld so zu positionieren, dass notwendige Anpassungen der Systeme einen Mehrwert generieren und damit die Vorzüge und Qualitäten von fugenlosen Beschichtungen zu stärken», schloss der Gipsermeister.
We got ya!
Nach dem Stehlunch stellte Yvonne Saccomanno «We got ya!» vor, die neue Nachwuchsförderungskampagne des SMGV. Eine Umfrage bei den Generationen Z und Alpha hat ergeben, dass sich 58 Prozent Sorgen machen um Einkommen/Finanzen, 55 Prozent um die «Zukunft» und 49 Prozent um Schule und Ausbildung. «Die Maler- und Gipserberufe bieten eine grosse Anzahl an Stellen und gute Verdienstmöglichkeiten dank Weiterbildung», hielt Saccomanno fest. Zudem würden Handwerksberufe wieder attraktiver, da sie nicht durch KI gefährdet seien.
Entstanden ist mit «We got ya!» ein prägnanter Auftritt. Zielgruppengerecht sind die Aktivitäten der Kampagne vor allem auf Social Media ausgerichtet. Wichtig sind aber auch die Aktivitäten an der «Front», konkret an Berufsmessen. Dafür stellt der SMGV massgeschneiderte Stände im neuen Design sowie andere Marketingmittel zur Verfügung.
Systemwechsel bei Anforderungen
Dann wurde es wieder technisch. Peter Seehafer referierte zu den Anpassungen im Merkblatt 91 an die Norm SIA 257:2021 «Maler- und Tapezierarbeiten». Bezüglich der Anforderungen gab es einen Systemwechsel. Daraus zieht der Leiter Technische Dienste Maler die Schlussfolgerung: Die ästhetische Qualität (Ausführungsqualität) orientiert sich an den vereinbarten Anforderungen und kann je nach Bauteil oder Teilfläche unterschiedlich ausgeführt, beurteilt und bewertet werden.
Seehafer äusserte sich sodann zur Fachplanung für Maler- und Gipserarbeiten. «Sie spart Zeit, Kosten und Nerven», sagte er. Um eine saubere Fachplanung zu fördern, hat der SMGV einen Leitfaden erstellt. Der Lösungsansatz lautet: «Zuerst bewerten, dann entscheiden.» Mit Entscheidungshilfen (Checklisten) lassen sich Maler- und Gipserarbeiten nach Anforderungen bewerten. Diese Bewertung ergibt eine Punktzahl, aus der sich ableiten lässt, ob die Fachplanung durch den Architekten/Gesamtleiter ausreicht oder der Beizug einer Fachperson zu prüfen ist oder eine Fachplanung/Qualitätssicherung empfohlen wird.
Lohnerhebung ist wichtig
Die Relevanz der Lohnerhebung für die Teuerungsberechnung war das dritte Thema, das Seehafer den Anwesenden nahebrachte. Er wies einmal mehr darauf hin, wie wichtig die Lohnerhebung für Mitglieder und Verband ist und dass sie seit letztem Jahr nur noch online erhoben wird – selbstverständlich anonym.
Es sei entscheidend, dass möglichst viele Unternehmen mitmachten, betonte Seehafer, denn «je mehr Daten erfasst sind, desto höher ist die Qualität des Datensatzes». Dieser ermöglicht es einerseits den Mitgliedern, einen Vergleich ihrer Löhne mit denjenigen in ihrem Regionalverband und ihrer Wirtschaftsregion zu ziehen. Andererseits kann der SMGV anhand der Daten Berechnungen für Kostenverteuerungen, Regieansätze und Kalkulationsgrundlagen anstellen.
Text und Bilder: Raphael Briner