Erster Teil der Revision Grundbildung vor Abschluss
Seit September 2023 werden die Grundbildung und damit verbunden die Lehrinhalte der Maler- und Gipserberufe einer umfassenden Revision unterzogen. Ziel ist es, die Ausbildung auf die arbeitsmarktorientierten Anforderungen der Maler- und der Gipserbranche auszurichten und zukünftige Fachkräfte optimal vorzubereiten.
Nach fast anderthalb Jahren haben die Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bildungsbereich des SMGV und der «Fédération suisse romande des entreprises de plâtrerie-peinture» (Frepp) ihre intensive Arbeit an den Zielen und Inhalten der Grundbildung im November abgeschlossen.
Da eine Revision immer Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Arbeitsalltag hat, wurde an der Delegiertenversammlung vom 5. Dezember 2024 die Haltung der SMGV-Mitglieder abgeholt. Die Delegiertenversammlung stimmte über zwei vorgeschlagene Änderungen im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren (QV) und der Anforderung an Berufsbildner/innen im Malergewerbe ab. Der Autor dieses Artikels sowie Zentralvorstandsmitglied Martin Wyss und der Zürcher Chefexperte Patrick Schoch informierten über die Absicht, im QV die schriftliche Prüfung zur Berufskunde durch ein Fachgespräch zu ersetzen. In der Abstimmung sprachen sich die Delegierten für die Änderung aus und folgten damit den anderen drei an der Revision beteiligten Partnern.
Der nächste Punkt war Artikel 10 der Bildungsverordnung Maler, wonach nur Lernende ausbilden darf, wer ein Malermeisterdiplom oder einen «einschlägigen Hochschulabschluss mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet» hat. Zentralvorstandsmitglied Dino Schmid schlug als mögliche neue Anforderung den EFZ-Abschluss mit fünf Jahren Berufserfahrung vor. Vergeblich: Die Delegierten sprachen sich zum dritten Mal für die Beibehaltung des Status quo aus.
Mit dieser Entscheidung ist die Klärung der Haltung aller beteiligten Parteien abgeschlossen, was die Grundlage für die weiteren Schritte bietet. Wichtig: In der definitiven Entscheidung über solch grundlegende Schritte der Revision Grundbildung sind alle vier daran beteiligten Parteien – Bund, Kantone, Frepp, SMGV – gleichberechtigt.
Die Revision der Grundbildung umfasst mehrere Schlüsselaspekte. Die Arbeitsgruppen haben die neuen Bildungspläne erstellt und die Leistungsziele für die Ausbildung in den Maler- und Gipserberufen festgelegt. Dabei wurden auch Vorschläge für das neue Qualifikationsverfahren (QV) erarbeitet, welche die Anforderungen an die praktischen und theoretischen Fähigkeiten der Absolventen definieren sollen. Mit der Festlegung dieser Grundstrukturen ist ein Meilenstein der Reform erreicht. Die erarbeiteten Bildungspläne und Leistungsziele bieten eine fundierte Grundlage, um die Grundausbildung an die modernen Anforderungen des Marktes anzupassen. Künftig sollen die angehenden Berufsleute in unseren beiden Gewerben verstärkt mit innovativen Bautechniken vertraut gemacht werden.
Ausblick auf die Umsetzung
Nach Abschluss des oben beschriebenen Revisionsprozesses wird es an die Umsetzung der revidierten Grundbildung in den Berufsfachschulen und Ausbildungszentren gehen. Ziel ist es, die neuen Bildungspläne und Prüfungsanforderungen ab dem Schuljahr 2027 vollständig zu integrieren, sodass ab dann die ersten Lernenden von der überarbeiteten Ausbildung profitieren können.
Die Revision setzt auf innovative Lehrmethoden, die Integration digitaler Kompetenzen und einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein – alles Schlüsselthemen für die Entwicklung der Maler- und Gipserberufe.
Text: Text Michael Koch und Raphael Briner
Ko-Autor Michael Koch ist Projektleiter Berufsentwicklung Gipser des SMGV