ZPBK – Zentrale Paritätische Berufskommission

Die Zentrale Paritätische Berufskommission des Maler- und Gipsergewerbes (ZPBK) ist das auf nationaler Ebene tätige paritätische Vollzugsorgan zur Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages für das Maler- und Gipsergewerbe (GAV).

Die ZPBK setzt sich aus Vertretern der Vertragspartner des GAV für das Maler- und Gipsergewerbe wie folgt zusammen:

  • SMGV (Arbeitgeberorganisation)
  • Unia (Arbeitnehmerorganisation)
  • Syna (Arbeitnehmerorganisation)

In den regionalen Vertragsgebieten werden Regionale Paritätische Berufskommissionen (RPBK) eingesetzt. Diese RPBK erhalten von der ZPBK den Vollzug im Sinne einer Vollmacht delegiert. Die RPBK überwachen die Einhaltung der GAV-Bestimmungen im Geltungsbereich der Region, indem sie in den Betrieben Lohnbuchkontrollen und auf den Arbeits- und Baustellen Baustellenkontrollen durchführen und somit das kollektivarbeitsrechtliche Vollzugsverfahren als erste Instanz einleiten (Art. 357b OR). Die RPBK beurteilen als erste Anlaufstelle auf Begehren von betroffenen Arbeitnehmern oder Arbeitgebern alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern einerseits und ihren Arbeitnehmern andererseits über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Art. 6.3. GAV).  Die Adressen der RPBK finden Sie auf folgendem Link: https://zpbk.ch/rpbk/adressliste

Die ZPBK wiederum hat folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Amtet als Rekursinstanz im Rahmen des im GAV vorgesehenen kollektivarbeitsrechtlichen Rekursverfahrens (Art. 357b OR, Art. 6 GAV)
  • Erteilt Rechtsauskünfte und berät ratsuchende Arbeitgeber (Nichtverbandsfirmen) und Arbeitnehmer, aber auch Behörden und Rechtsvertreter in Fragen den GAV betreffend
  • Entscheidet über Auslegungsfragen des GAV, definiert Abläufe im kollektivrechtlichen Vollzugsverfahren und erteilt den RPBK Weisungen bezüglich Vollzug und Auslegung des GAV und des Entsendegesetzes.
  • Koordiniert den GAV-Vollzug mit den 15 lokalen paritätischen Berufskommissionen (RPBK) und unterstützt diese bei der Umsetzung sämtlicher Vollzugsaufgaben
  • Erarbeitet Musterdokumentationen bzw. Auslegungshilfen und bietet Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für die RPBK an. Auf dem folgenden Link finden Sie die Auslegungshilfen: https://zpbk.ch/vollzug/hilfen
  • Stellt jährlich eine aktualisierte Arbeitszeitkontrolle gemäss GAV als Excel-File für sämtliche Maler- und Gipserbetriebe zur Verfügung. Die Arbeitszeitkontrolle sowie eine Wegleitung dazu finden Sie auf folgendem Link https://zpbk.ch/news
  • Koordiniert und führt das Sekretariat der IG PBK (branchenübergreifende Interessengemeinschaft der Paritätischen Berufskommissionen) und betreut den Informationsaustausch mit Vollzugsorganen anderer GAV sowie der im kollektivarbeitsrechtlichen Bereich zuständigen Behörden (kantonale Arbeitsämter, SECO).
  • Ist im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen für den freien Personenverkehr die nationale Koordinationsstelle im Maler- und Gipsergewerbe bei der Umsetzung des Entsendegesetzes (EntsG)
  • Berät Paritätische Kommissionen auch anderer Branchen in Vollzugsfragen den GAV und das EntsG betreffend.

Kontakt

Zentrale Paritätische Berufskommission 
des Maler- und Gipsergewerbes
Postfach 5038
8021 Zürich

044 295 30 65
info@zpbk.ch
www.zpbk.ch

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