Die Grundbildung

Am Ende der obligatorischen Schulzeit geht es um einen grundsätzlichen Entscheid: Will ich weiterhin eine Schule besuchen oder neige ich eher zur praktischen Arbeit in einer beruflichen Grundbildung? Die meisten Jugendlichen entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung in einem Lehrbetrieb. Je nach Beruf besuchen die Lernenden an ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsfachschule. Die Gipserlernenden im Verbandsgebiet des SMGV besuchen die Berufsfachschule blockweise während jeweils einer Woche. Die praktische Ausbildung findet in der übrigen Zeit im Betrieb statt. Dazu kommen ebenfalls blockweise die überbetrieblichen Kurse (üK).

Über die Lehre

Wenn man sich für die Gipserberufe entschieden hat, kann man je nach Stärken und persönlichen Zielen zwischen zwei Wegen wählen. Wer zum Beispiel handwerklich fit ist, aber beim Lernen des Schulstoffs etwas mehr Zeit braucht, dürfte eher die 2-jährige Lehre als Gipserpraktiker/in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) wählen. Bei gutem Abschluss dieser Attestlehre lässt sich die verkürzte Lehre als Gipser-Trockenbauer/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) anhängen.

Wer mit dem schulischen Lernen keine Schwierigkeiten und die Volksschule abgeschlossen hat, kann mit der 3-jährigen Lehre als Gipser-Trockenbauer/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) beginnen. Nach bestandenem EFZ-Abschluss stehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zur Auswahl.


Alle Informationen über die Gipserberufe finden sich zusammengefasst in unserer Berufsbroschüre.

Ausbildung Gipser-Trockenbauer/in EFZ

3 Jahre 

Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis Gipser-Trockenbauer/in EFZ

Im Betrieb: 5 Tage pro Woche
Berufsfachschule/üK: 10 Blockwochen und zusätzlich 12 Kurstage pro Lehrjahr im überbetrieblichen Kurs (üK)

Schulfächer: Planen, Vorbereiten und Rapportieren; Verputzen und dekoratives Gestalten; Konstruieren von Trockenbau-Wänden und -Decken; Sicherstellen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Aussichten: Besuch der Berufsmaturitätsschule bei guten schulischen Leistungen oder nach der Lehre. Die Berufsmaturität ermöglicht den Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule.

Ausbildung Gipserpraktiker/in EBA

2 Jahre

Abschluss: Eidg. Berufsattest Gipserpraktiker/in EBA

Im Betrieb: 5 Tage pro Woche
Berufsfachschule/üK: 10 Blockwochen und zusätzlich 10 Kurstage pro Lehrjahr im überbetrieblichen Kurs (üK)

Schulfächer: Planen, Vorbereiten und Rapportieren; Verputzen und Montieren von Gipswandbauplatten; Sicherstellen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Aussichten: Nach erfolgreichem Abschluss als Gipserpraktiker/in EBA kann eine verkürzte Lehre als Gipser-Trockenbauer/in EFZ in Angriff genommen werden.

  • Ausbildungsbetrieb

    Ausbildungsbetrieb

    Die betriebliche Ausbildung von angehenden Berufsleuten erfolgt grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben. Verantwortlich dafür sind persönlich und fachlich geeignete Berufsbildner/innen. Die Bildungsverordnung bildet die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan und schreibt diesen vor. Geregelt und überwacht wird der Prozess von der zuständigen kantonalen Stelle.

    Die betriebliche Ausbildung vermittelt eine breit angelegte Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten sowie Kenntnisse. Zudem ermöglicht sie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung.

  • Der Lehrvertrag

    Der Lehrvertrag

    Es gibt erfahrungsgemäss viele Fragen zu den Lehrverträgen. Mit den nachfolgenden Links wird Ihnen deren Beantwortung vereinfacht.

    Die Lehrvertragsverhältnisse werden von den für die Berufsbildung verantwortlichen Personen der Kantone unterzeichnet und gehören damit rechtlich nicht in den Kompetenzbereich des SMGV. Wir als Berufsverband haben Empfehlungen zu den Lehrverträgen erarbeitet und machen den Betrieben beliebt, sich an diese zu halten.
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  • Lerndokumentation

    Das Führen einer Lerndokumentation ist in der Bildungsverordnung (BiVo) geregelt und daher Pflicht.

    Auszug BiVo:

    7. Abschnitt:
    Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation
    Art. 12 Lerndokumentation

    • Die lernende Person führt während der Bildung in beruflicher Praxis eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen festhält.
    • Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation mindestens einmal pro Semester. Sie oder er bespricht sie mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person.

    Wie diese Arbeiten dokumentiert oder erfasst werden, unterliegt nicht der rechtlichen Kompetenz des SMGV. Wir empfehlen Tools wie Realto, die lernenden Personen die Möglichkeit bieten, ihre Lerndokumentationen mit den Berufsbildner/innen zu teilen.
    Für ein Login melden Sie sich bitte direkt über die Website von Realto.

ÜK – Überbetriebliche Kurse

Kursdauer EFZ

Die überbetrieblichen Kurse umfassen insgesamt 36 Kurstage, aufgeteilt auf 3 Kurse:

  • ÜK 1: 12 Kurstage mit einem Kompetenznachweis von 16 Lektionen am Ende des üK.
  • ÜK 2: 12 Kurstage mit einem Kompetenznachweis von 16 Lektionen während des üK.
  • ÜK 3: 12 Kurstage mit einem Kompetenznachweis von 16 Lektionen während des üK.

Kursdauer EBA

Die überbetrieblichen Kurse umfassen insgesamt 20 Kurstage, aufgeteilt auf 2 Kurse:

  • ÜK 1: 10 Kurstage mit einem Tag Kompetenznachweis am Ende des üK.
  • ÜK 2: 10 Kurstage mit einem Tag Kompetenznachweis während des üK.
  • Finanzierung

    Die Finanzierung

    Die überbetrieblichen Kurse finden ausserhalb der Bildung in Betrieb und Berufsfachschule statt. Finanziert werden die Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge des Bundes und der Kantone sowie allenfalls durch Beiträge der Berufsverbände.

    Die üK-Kurskosten werden aufgrund der Vollkostenrechnung erhoben. Diese entsprechen für die üK Gipser-Trockenbauer/in EFZ im Durchschnitt pro Tag und Lernender CHF 270. Die Kurskosten pro üK richten sich nach der Anzahl üK-Tage (Vollkosten pro Tag und Lernender x Anzahl üK Tage).
     

  • Abzüge und Rabatte

    Abzüge und Rabatte

    Die üK-Pauschale (Beitrag vom Bund) liegt derzeitig bei 50 Franken pro Tag und lernender Person. Dieser Betrag wird von den Vollkosten in Abzug gebracht und ist auf der Kursrechnung separat ausgewiesen. Ebenfalls in Abzug gebracht werden gegebenenfalls weitere Subventionen, die vom jeweiligen Kanton freiwillig geleistet werden (Beitrag vom Kanton), sowie Mitgliederrabatte (Beiträge des Berufsverbandes). Diese Leistungen werden ebenfalls auf der Kursrechnung separat ausgewiesen.

  • Aufgebot üK

    Aufgebot üK

    Nach der üK-Einteilung von Seiten des AZ Wallisellen erhalten die Berufsbildner das Aufgebot zur Weitergabe an ihre Lernenden. Damit sind auch die Betriebe frühzeitig über die üK-Daten informiert und können entsprechend planen. Die Kursrechnung erhalten sie ca. 4 Wochen vor der üK-Durchführung.

QV – Qualifikationsverfahren

Für Auskünfte sind die zuständigen Kantone verantwortlich.

Bildungszentrum

Seit 1971 vermittelt das Bildungszentrum des SMGV in Wallisellen Berufsleuten aus dem Maler- und dem Gipsergewerbe Fachwissen und bildet sie in der Praxis aus. Jedes Jahr besuchen mehr als 4500 Personen die über 80 Bildungs- und Kursangebote. Neben den Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen zählt die berufsorientierte Weiterbildung zum breiten Spektrum des Bildungszentrums. Dazu kommen die Kurse der Weiterbildung.

Mehr über das Bildungszentrum erfahren
 

Berufsmeisterschaften

Das duale Berufsbildungssystem der Schweiz ist einzigartig. Junge Leute aller Berufssparten stellen dies immer wieder unter Beweis, sei es an Schweizer-, Europa- oder Weltmeisterschaften. In rund 70 Berufen vom traditionellen Handwerk bis hin zu Hightech wird unter Nachwuchstalenten die Berufsmeisterin oder der Berufsmeister ermittelt. 

Weitere Informationen, Eindrücke und Videos finden Sie hier.

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