Arbeitssicherheit
Was ist ASA?
ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». ASA fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen.
Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist dieses System ein praktisches Instrument, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.
Zur Erfüllung der ASA-Bestimmungen (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) schreibt der GAV für das Maler- und das Gipsergewerbe unter Punkt 19.2 folgendes vor:
Bei einer Kontrolle muss der Arbeitgeber die Anschlusserklärung und das (persönliche) Handbuch zur ASA-Branchenlösung sowie die Bestätigung über den besuchten KOPAS-Grundkurs bzw. den KOPAS-Weiterbildungskurs vorlegen.
Arbeitgebern, die gegen die Pflichten gemäss Art. 19.2 GAV verstossen, wird eine Konventionalstrafe gemäss Art. 6.5 lit. B Ziff. 4 GAV auferlegt.
Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist es am besten, sich einer vorhandenen Branchenlösung anzuschliessen. Wir empfehlen unsere Branchenlösung Nr. 19 für das Maler- und Gipsergewerbe, welche alle Voraussetzungen und Bedingungen des GAV für das Maler- und Gipsergewerbe erfüllt. Der SMGV bietet die Branchenlösung "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Maler- und Gipsergewerbe" (ASA-Branchenlösung Nr. 19) an. Diese ist von der Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (KAGA) erarbeitet, von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) genehmigt und auf alle Betriebe anwendbar.
Die ASA-Branchenlösung (Handbuch für Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz für das Maler- und Gipsergewerbe) und die EKAS-Richtlinie im Maler- und im Gipsergewerbe sind allgemeinverbindlich. Die vom Arbeitgeber mit Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz beauftragten Arbeitnehmenden haben neu nicht nur die Ausbildung zur KOPAS (Kontaktperson Arbeitssicherheit), sondern auch alle drei Jahre die obligatorischen Weiterbildungskurse zu besuchen. Die Bestimmungen finden Sie in Art. 19 des GAV 2022–2025 für das Maler- und das Gipsergewerbe.
ASA-Branchenlösung Nr. 19
KOPAS: Grund- und Weiterbildungskurse
Melden Sie sich hier zu einem KOPAS-Grund- oder -Weiterbildungskurs in Ihrer Umgebung an. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch eines Weiterbildungskurses ein abgeschlossener Grundkurs vorausgesetzt wird.
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Finden Sie an Ihrem Wahlstandort keine Termine für einen KOPAS-Kurs? Wir ergänzen die Kurstermine laufend, in der Regel halbjährlich. Die Daten finden Sie auf unserer Kurs-Anmeldungsseite.
Gesundheitsschutz
Nebst viel menschlichem Leid können Unfälle vor allem in Kleinbetrieben schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Jede unfall- oder krankheitsbedingte Absenz kostet Zeit und Geld, konkret 600 Franken pro Tag. Diese hat das Unternehmen allein zu tragen. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind deshalb im Interesse aller Beteiligten. Optimale Arbeitsbedingungen und ein vorbildliches Handeln tragen zum Geschäftserfolg bei. Dadurch schützen Sie sich unter anderem vor Regressforderungen, Klagen und strafrechtlichen Sanktionen.
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Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) ist per 1. Januar 2022 revidiert in Kraft getreten. Davon sind auch das Maler- und das Gipsergewerbe betroffen. Unter anderem sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für die Baustelle zu erstellen. Dafür gibt es ein Musterschutzkonzept für umfangreichere und grössere Arbeiten sowie für kleinere und standardisierte Arbeiten und eine Notfallkarte.
Alle Unterlagen finden Sie im Downloadcenter.
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Sicher ist sicher – Sicherheitscharta für Baustellen
Rund 20 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben eine Sicherheits-Charta unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, die dort enthaltenen Leitsätze konkret umzusetzen und insbesondere die lebenswichtigen Sicherheitsregeln auf Baustellen strikte einzuhalten.
Das Projekt steht unter der Federführung der Suva und unterstützt deren «Vision 250 Leben», die das Ziel verfolgt, innert zehn Jahren mindestens 250 tödliche Berufsunfälle und ebenso viele Invaliditätsfälle zu vermeiden. Der SMGV hat auch unterschrieben – denn jeder Unfall ist einer zu viel.
Link zur Suva
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Sogar Farbe kann Asbest enthalten
Passend zum Fachartikel «Sogar Farbe kann Asbest enthalten», der im Downloadcenter zu finden ist, bietet die Suva eine Broschüre an.
Die Broschüre «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln: Was Sie im Maler- und Gipserberuf über Asbest wissen müssen» können Sie kostenlos im Downloadcenter herunterladen.
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OptiBau – Arbeitserleichterung und -optimierung auf der Baustelle
OptiBau ist eine einfache Planungs- und Kommunikationshilfe zur Baustellenlogistik. Die darin enthaltenen Massnahmen sind einfach umsetzbar, führen zur angestrebten Arbeitserleichterung und bergen substanzielle wirtschaftliche Vorteile.
Die OptiBau-Massnahmen dienen zur Optimierung der Baustellenlogistik sowie der Abläufe und leisten damit einen Beitrag zur Wahrung der Garantenpflicht für alle am Bau beteiligten Akteure: Bauherrschaft, Planung/Gesamtleitung, Bauleitung und Unternehmen.
In unserem Downloadcenter finden Sie das Faltblatt zur Präsentation sowie ein Logistikkonzept-Musterbeispiel. Für weitere Informationen und Umsetzungshilfen rund um OptiBau besuchen Sie die Website www.optibau.info/de/