Weiterbildung Maler: Das Handwerk verändert sich

Wie in allen anderen Berufen finden auch im Handwerk der Maler und Gipser laufend technologische und fachliche Weiterentwicklungen und Veränderungen statt: Es entstehen neue Trends, neue Aufgaben kommen auf sie zu, die Anforderungen an die handwerkliche, aber auch an die beratende Tätigkeit steigen kontinuierlich. Das Handwerk wird vielseitiger, aber auch komplexer.

Um für die Zukunft gerüstet zu sein, reicht die Grundbildung allein auf die Dauer kaum aus. Man lernt zwar auch im beruflichen Alltag viel dazu, wird zum guten „Allgemeinpraktiker“. Grössere Schritte zum Ausbau der eigenen Kompetenz sind aber nur durch Weiterbildung möglich, erst recht, wenn man sich im Beruf weiterentwickeln möchte. Deshalb gilt: Nach der Ausbildung ist vor der Weiterbildung.

Aktuelle Lehrgänge

  • Baustellenleiter/in SMGV/FREPP (verbandsinterner Abschluss)
  • Projektleiter/in Farbe (eidg. Fachausweis)
  • Malermeister/in (eidg. Diplom)

Falls Sie nach der alten Prüfungsordnung abschliessen, finden Sie alle Informationen hier.

Die Gleichwertigkeit

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung über Kompetenzen verfügen, die einem oder mehreren Kompetenzen einer Prüfung entsprechen, können Sie bei der Prüfungskommission eine Gleichwertigkeitsbeurteilung beantragen.

Aufgrund von Gleichwertigkeiten kann die Prüfungskommission Kandidaten oder Kandidatinnen nur von einzelnen Prüfungsteilen dispensieren lassen.

Bitte suchen Sie in jedem Fall einen Termin zu einem Beratungsgespräch mit der Prüfungskommission. pruefungenhbb@smgv.ch

Diplome und Zulassungen

  • Baustellenleiter/in SMGV/FREPP

    Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

    1. sich mit einem Fähigkeitszeugnis als Maler/in oder als Doppelberuf Maler/in, Gipser/in und mit mind. 2-jähriger Berufstätigkeit im Malergewerbe ausweisen können.
    2. sich mit einem Fähigkeitszeugnis in einem verwandten Beruf und einer Berufspraxis im Malergewerbe von 5 Jahren ausweisen kann.
    3. oder sich über gleichwertig erbrachte Bildungsleistungen ausweisen kann.
    4. Die Prüfungskommission entscheidet über die Anrechnung ausserhalb des Lehrganges erworbenen Bildungsleistungen (s. Art. 9 nBBG und Art. 4 nBVO).
    5. Für die Zulassung zur Diplomprüfung «Baustellenleiter/in» muss der Nachweis des Lehrgangsabschlusses «BaustellenleiterIn» von mind. 340 Lektionen vorliegen

    Der Abschluss eines Lehrgangs wird nachgewiesen, wenn er zu mindestens 80 % besucht wurde. Dieser Nachweis wird vom Lehrgangsanbieter ausgestellt und bleibt gültig.

    Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.
    Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI.

    Genauere Informationen zu den Prüfungen, sowie zu dem Reglement finden Sie bei Prüfungskommission der Höheren Berufsbildung Maler & Gipserberufe.

    Zur Website

  • Projektleiter/in Farbe

    Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

    1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maler/in oder als Doppelberuf Maler/in -Gipser/in verfügt
    2. mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit im Malergewerbe nach abgeschlossenem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis ausweisen kann
    3. ein Diplom Baustellenleiter/in SMGV/FREPP vorweisen kann

    Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.

    Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens 3 Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.

    Genauere Informationen zu den Prüfungen, sowie zu dem Reglement finden Sie bei Prüfungskommission der Höheren Berufsbildung Maler & Gipserberufe.

    Zur Website

  • Malermeister/in

    Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

    1. ein eidg. Fähigkeitszeugnis als Malerin/in, als Gipser/in und Maler/in oder in einem verwandten Beruf des Bauhandwerkes besitzt;
    2. seit der bestandenen Lehrabschlussprüfung über eine mindestens 5-jährige Berufstätigkeit im Malergewerbe verfügt;
    3. über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

    Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Diplomarbeit.

    Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
    a) bei den 11 Schlüsselmodulen mindestens die Note 4 erreicht wird;
    b) bei 18 der restlichen 21 Kompetenznachweise mindestens die Note 4,0 erreicht wird und keine Note unter 3 liegt.

    Als Schlüsselmodule werden solche Module bezeichnet, in welchen die Kompetenznachweise durch Experten der QS-Kommission abgenommen oder begleitet werden.

    Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) festgelegt. 

    Genauere Informationen zu den Prüfungen, sowie zu dem Reglement finden Sie bei Prüfungskommission der Höheren Berufsbildung Maler & Gipserberufe.

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Weiterführende Fachausbildungen

Natalie Kunz

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