BBF Berufsbildungsfonds
Mehr Leistungen für die Berufsbildung
Der Berufsbildungsfonds des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes (SMGV) wurde vom Bundesrat per 1. Januar 2007 ohne Befristung für allgemeinverbindlich erklärt. Durch allgemeinverbindlich erklärte Berufsbildungsfonds werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben. Diese Nicht-Verbandsmitglieder werden zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet.
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und des Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Mitglieder des SMGV profitieren von einem reduzierten Grundbeitrag und bezahlen diesen via Verband.
Nichtmitgliedern wird der Beitrag direkt vom Berufsbildungsfonds in Rechnung gestellt.
Die Gelder werden zweckbestimmt für den Leistungskatalog gemäss Reglement verwendet.
Telefonische Auskünfte zum BBF: +41 43 233 49 67
Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
Selbstdeklaration
Folgende Jahresbeiträge müssen dem BBF entrichtet werden:
Betriebsbeitrag : CHF 182.00 pro Betrieb
Personenbeitrag: CHF 63.00 pro Mitarbeiter/in
Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte und Lernende müssen keine Mitarbeitendenbeiträge bezahlt werden.
Einmannbetriebe bezahlen nur den Betriebsbeitrag von CHF 182.00 resp. CHF 100.00, wenn eine SMGV-Mitgliedschaft besteht.
Die Daten werden via Selbstdeklaration alle 2 Jahre erhoben/aktualisiert. Die Formulare werden jeweils im 2. Quartal verschickt.
Selbstdeklaration 2024
Befreiung von der Beitragspflicht
Ein Betrieb, der ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit werden will, muss ein begründetes schriftliches Gesuch einreichen.
Leistungen: Mehr für die Berufsbildung
Der BBF SMGV finanziert folgende Leistungen für die berufliche Grundbildung und die höhere Berufsbildung:
- Entwicklung und Unterhalt eines umfassenden Systems zur beruflichen Grundbildung und zur höheren Berufsbildung inklusive Dokumente, Unterrichtsmaterialien und Verordnungen.
- Nachwuchswerbung und -förderung
- Schweizerische und internationale Berufswettbewerbe
- Berufsmessen und Lehrlingswettbewerbe
FAQ BBF
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Was ist der Unterschied zum Gimafonds?
Der BBF SMGV und der Gimafonds sind voneinander unabhängige Stellen.
Der BBF ist eine Arbeitgeberinstitution. Trägerschaft ist der SMGV. Die Gelder werden zweckbestimmt für den Leistungskatalog gemäss Reglement verwendet.
Der Gimafonds ist eine sozialpartnerschaftliche Institution. Träger sind die Verbände SMGV, UNIA und Syna. Diese arbeiten auch gemeinsam den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aus.
Anspruchsberechtigte erhalten beim Besuch von gimafondsberechtigten Kursen und Lehrgängen folgende Entschädigungen:
- Lohnausfallentschädigung
- Kursgeldentschädigung
Die genauen Bestimmungen dazu können Sie dem Reglement entnehmen.
Bei Fragen zum Gimafonds wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Kontaktstelle.
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Wer ist dem BBF SMGV unterstellt?
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und des Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis. Diese sind in einem eigenen Fonds organisiert.
Mitglieder des SMGV profitieren von einem reduzierten Grundbeitrag und bezahlen diesen via Verband.
Nichtmitgliedern wird der Beitrag direkt vom BBF in Rechnung gestellt.
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Profitieren auch Nichtmitglieder des SMGV von den Geldern?
Ja, die Gelder kommen der ganzen Branche zugute. Eine Ungleichbehandlung von Nichtmitgliedern und Mitgliedern ist nicht zulässig.
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Kann ich den Mitarbeitendenbeitrag vom Lohn meiner Angestellten abziehen?
Nein, das ist nicht möglich. Es handelt sich um einen reinen Arbeitgeberbeitrag.
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Wer ist nicht beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Vom Mitarbeitendenbeitrag ausgenommen sind:
- Geschäftsführende von Kapitalgesellschaften (AG, Kommandit-AG, GmbH)
- Kaufmännisches Personal
- Branchenfremde Mitarbeitende
- Temporär Angestellte
- Lernende
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Übernimmt der Berufsbildungsfonds die Kosten für die Lehrabschlussprüfung?
Nein. Prüfungskosten sind kantonal geregelt und allein Sache des jeweiligen Kantons und des Ausbildungsbetriebes.
Céline Stöckli
Fachverantwortliche BBF,
Stv. Bereichsleiterin
SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband
BBF Berufsbildungsfonds
Oberwiesenstrasse 2
Postfach
8304 Wallisellen
+41 43 233 49 67
info@bbf-smgv.ch