Politik
Fairer Wettbewerb ist das zentrale politische Anliegen
Für den liberal gesinnten Unternehmerverband der Maler und der Gipser steht im Zentrum der politischen Arbeit der faire Wettbewerb. Gesetze und Kontrolle fordert er nur dort, wo erkennbar ist, dass im Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelte Bestimmungen umgangen werden und Lohndumping besteht. Wir setzen uns wenn nötig politisch zu unternehmerspezifischen Themen für das Maler- und das Gipserbgewerbe ein, unter anderem mit der Teilnahme an Vernehmlassungen, dem Verfassen von Stellungnahmen oder unserem jährlichen Parlamentarieranlass.
Kautionspflicht
Der Bundesrat hat die vom SMGV mit den Arbeitnehmergewerkschaften ausgehandelte Kautionspflicht im Maler- und im Gipsergewerbe im Oktober 2010 für allgemeinverbindlich erklärt. Für den Vollzug wurde 2011 die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz eingerichtet, die für alle Branchen mit Kautionspflicht das Inkasso übernommen hat und sämtliche Daten sichert sowie verwaltet.
Scheinselbständigkeit
Namentlich auf Initiative des SMGV mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbandes und alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin hat der Bundesrat 2011 die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit an die Hand genommen. Dabei ging es primär um die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit. 2012 verabschiedete das Parlament die Gesetzesrevision mit grosser Mehrheit, in welche die Forderungen des SMGV zum grössten Teil eingeflossen sind:
Ein ausländischer Dienstleistungserbringer, der in der Schweiz arbeitet und behauptet, er sei selbständig, muss den Kontrolleuren auf Verlangen bestimmte Dokumente vorweisen, die geeignet sind, seinen Status zu beweisen. Bei diesen Dokumenten handelt es sich um eine Kopie der Meldung beim AWA, um das Formular E 101 sowie um eine Kopie des Werkvertrages (oder aber eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers).
Wenn er diese Dokumente nicht innert 2 Tagen vorlegen kann, kann die zuständige kantonale Behörde auf Meldung der Kontrollorgane den fehlbaren Dienstleistungserbringer von der Baustelle weisen.
Subunternehmertum
Im Ausbaugewerbe werden immer öfter Aufträge von Unternehmen nicht selbst ausgeführt, sondern an Subunternehmen und von diesen wiederum an Sub-Subunternehmen vergeben. Am Ende der Vergabekette steht häufig ein Unternehmen, das nicht mehr in der Lage ist, den Auftrag kostendeckend auszuführen. Deshalb sieht er sich gezwungen, Arbeitnehmende anzustellen, die gewillt sind, für einen Bruchteil des Minimallohnes zu arbeiten. Der SMGV bekämpft diese für seine Mitgliederfirmen schädliche Entwicklung. Er fordert die Einführung einer Kaskadenhaftung, bei welcher der Unternehmer für seinen Subunternehmer einstehen muss. Als sinnvoll erachtet der SMGV zudem die Regelung, dass mindestens 50 % der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Erstunternehmer erbracht werden muss.
Politische Aktivitäten des SMGV
Parlamentarieranlass 2024
Die Voraussetzungen für die sehr wichtige Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags sind immer schwieriger einzuhalten. Der SMGV präsentierte am 7. Parlamentarieranlass während der Herbstsession in Bern mögliche Lösungen für dieses Problem.
Parlamentarieranlass 2023
Ist die Berufsbildung weniger wert als das Studium? Die duale Berufsbildung wird zwar gelobt, doch haben vor allem handwerkliche Berufe zunehmend Mühe, genügend Lernende zu finden. Diesen Missstand haben der SMGV und die Nationalrätin Sandra Sollberger zum Anlass genommen, am traditionellen Parlamentarieranlass Massnahmen von der Politik zu fordern. Eine entsprechende Motion ist am 27. September 2023 eingereicht worden.
Parlamentarieranlass 2022
Im Kampf gegen Lohndumping und Unterschlagung von Sozialabgaben, die nicht nur dem Baugewerbe, sondern auch der ganzen Gesellschaft schaden, sind alle gefordert. Diese Botschaft vermittelten Unternehmer aus dem Maler- und dem Gipsergewerbe, die Suva sowie der SMGV am 5. Parlamentarieranlass den eingeladenen Politikerinnen und Politikern.
Parlamentarieranlass 2021
Zum vierten Mal lud der SMGV Bundesparlamentarier zu einem Informations- und Diskussionsanlass ein. Im Zentrum stand diesmal keine politische Forderung. Vielmehr ging es darum, die Gäste für die derzeitige Herausforderung der Materialknappheit zu sensibilisieren.
Parlamentarieranlass 2020
Maler und Gipser meistern mit ihrer Kreativität die aktuelle Situation. Nötig sind auch gute Rahmenbedingungen. Das war die Botschaft des SMGV an 17 Nationalrätinnen und Nationalräte, die den traditionellen Parlamentarieranlass besuchten. Diesmal ging es nicht um eine konkrete politische Vorlage. Das Thema war «Corona ... und plötzlich ist vieles auf den Kopf gestellt».
Parlamentarieranlass 2019
Abschaffung des Eigenmietwerts ja, aber nicht um jeden Preis! Das ist die Haltung des SMGV in der laufenden politischen Diskussion. Am gut besuchten 2. Parlamentarieranlass in Bern machte der Verband National- und Ständeräten deutlich, weshalb es nicht zuletzt aus energetischen Gründen wichtig ist, den steuerlichen Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften beizubehalten.
Vernehmlassungen und Stellungnahmen
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Aktueller Stand wichtiger politischer Geschäfte
Unternehmensentlastungsgesetz und Regulierungsbremse
Der Bundesrat hat bekanntlich im Dezember 2022 – aufgrund der Motion Sollberger – den Entwurf des Entlastungsgesetzes verabschiedet. Damit soll die Regulierungs-belastung der Unternehmen reduziert und gleichzeitig die Digitalisierung von Behördenleistungen gefördert werden. Ebenfalls hat er in diesem Zusammenhang die Einführung einer Regulierungsbremse verabschiedet. Auch die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse verfolgt das Ziel, die Regulierungsbelastung der Unternehmen einzudämmen. Unter anderem sollen durch die Vorlage elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden. Die beiden Räte haben sich im Herbst 2023 geeinigt und letzte Differenzen bereinigt. Die Referendumsfrist läuft Ende Januar 2024 ab.
Zum Geschäft -
Revision Bauvertragsrecht
Stand Herbst 2024
Aktueller Stand Revision Bauvertragsrecht - Ein Überblick
Nach dem geltenden Recht müssen Baumängel "sofort", also innert weniger Tage, geltend gemacht werden. Ansonsten verwirken die Mängelrechte. Nach Auffassung des Bundesrates seien diese kurze Rügefrist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung für Bauherrinnen und Bauherren weder praktikabel noch sachlich gerechtfertigt. Der Bundesrat will die Rügefrist deshalb verlängern. Für Werk- und Grundstückkaufverträge sieht er neu eine Frist von 60 Tagen vor.
Der Nationalrat ging in der Frühjahrssession 2023 zunächst jedoch viel weiter. Er beschloss, die Rügefristen gänzlich abzuschaffen und stattdessen eine Schadenminderungspflicht während einer auf zehn Jahre verdoppelten Verjährungsfrist zu verankern.
Das kam für den Ständerat jedoch nicht infrage. Er beschloss, sich am Modell des Bundesrats zu orientieren und grundsätzlich eine Rügefrist von 60 Tagen vorzusehen. Für die Mehrheit des Ständerates würde die Abschaffung der Rügefristen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen, die in der Praxis mit grossen beweisrechtlichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Wie der Nationalrat ist auch der Ständerat jedoch der Ansicht, dass die Fristen teilzwingend sein sollen und in Zukunft nicht mehr verkürzt werden können. Anders als der Nationalrat hielt der Ständerat zudem an der heute geltenden fünfjährigen Verjährungsfrist fest.
Das Parlament beschloss des Weiteren, die Käuferinnen sowie die Besteller einer Immobilie besser zu schützen, indem das Nachbesserungsrecht vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden können soll. Dieses soll künftig auch gelten, wenn der Bau persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Im Rahmen der Debatte vom Herbst 2024 ist der Nationalrat – anders als die vorberatende Rechtskommission des Nationalrates – sodann dem Konzept des Ständerats gefolgt. Der Nationalrat entschied zudem, die Verjährungsfrist bei den heute geltenden fünf Jahren zu belassen und auf die ursprünglich beabsichtigte Verdoppelung auf zehn Jahre zu verzichten.
Der Ständerat hat seinerseits den Vorschlag des Nationalrats übernommen, wonach die Rügefrist auch für Sachen gelten soll, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden sind.
Das Geschäft ist derzeit im Ständerat und dürfte anlässlich der Wintersession behandelt werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Differenzbereinigung zur Revision des Gewährleistungsrechts bei Baumängeln vorgenommen. Die Kommission folgt dem Nationalrat insbesondere darin, dass die fünfjährige Verjährungsfrist nicht zu Lasten des Käufers abgeändert werden können soll. Sie beantragt dem Ständerat deshalb, diesen Grundsatz des teilzwingenden Charakters der Verjährungsfrist konsequenterweise auch in Art. 371 Abs. 3 OR (Verjährungsbestimmung Werkvertragsrecht) zu verankern.
Der SMGV begrüsst die aktuelle Entwicklung bei der Revision des Bauvertragsrechts (insbesondere Geltung Rügefrist von 60 Tagen statt zuerst von Nationalrat beabsichtigter Abschaffung von Rügefrist sowie Beibehaltung der Verjährungsfrist von fünf Jahren). Der SMGV setzt sich jedoch dafür ein, dass das Werkvertragsrecht grundsätzlich dispositiv bleibt. Der SMGV sieht deshalb keinen Grund, die Bestimmung in Art. 371 Abs. 3 OR (Verjährungsfrist) für teilzwingend zu erklären.
Stand Frühling 2024
Die Rechtskommission des Ständerates hat gegenüber der Lösung des Nationalrates eine gewisse Skepsis gezeigt und beschlossen, zum nationalrätlichen Modell Anhörungen durchzuführen. Die Anhörungen haben anfangs 2024 stattgefunden. Die Kommission hat Vertretungen der Bauwirtschaft sowie Fachpersonen der Anwalt- und der Richterschaft sowie der universitären Lehre um eine Einschätzung der praktischen Auswirkungen der nationalrätlichen Lösung gebeten. Dabei hat sie zur Kenntnis genommen, dass die einzelnen Details der Vorlage durchaus strittig sind, dass es jedoch einen breiten Konsens zum Handlungsbedarf an sich gibt. Entsprechend ist sie auf die Vorlage eingetreten und hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt.
Im Rahmen der Medienmitteilung vom 24. April 2024 hat die Rechtskommission des Ständerates mitgeteilt, dass ihr die Beschlüsse des Nationalrats (siehe oben) zu weit gehen. Für sie würde ein solcher Systemwechsel zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen und wäre in der Praxis mit grossen beweisrechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Sie hat deshalb entschieden, sich von der Konzeption her am Modell des Bundesrats zu orientieren und grundsätzlich eine Rügefrist von 60 Tagen vorzusehen. Sie übernimmt jedoch den Vorschlag des Nationalrates, wonach diese Rügefrist auch für Sachen (wie zum Beispiel Farbe oder Verputz, die auf eine Fassade aufgetragen werden) gelten soll, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden sind. Wie der Nationalrat ist auch die Kommission der Ansicht, dass diese Fristen in Zukunft nicht mehr verkürzt werden können. Die Kommission hält zudem an der heute geltenden 5-jährigen Verjährungsfrist fest. Die Kommission hat diese entsprechend abgeänderte Vorlage einstimmig angenommen. Der SMGV begrüsst den Beschluss und die Stossrichtung der Rechtskommission des Ständerates. Die Vorlage wird nun in der Sommersession vom Ständerat beraten werden.
Entscheid vom 25. September 2023
Der Nationalrat lehnte am 25. September 2023 den Antrag des Bundesrates, im Obligationenrecht (OR) die Rügefrist bei Baumängeln auf 60 Tage zu verlängern, ganz knapp mit 94 zu 93 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Mängelrügen sollen neu innerhalb der Verjährungsfrist jederzeit möglich sein. Diese Verjährungsfrist soll nach dem Willen des Nationalrats von heute fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Beim Entdecken eines Baumangels soll also künftig innerhalb einer Verjährungsfrist von zehn Jahren jederzeit eine Rüge geltend gemacht werden können.
Dieser Systemwechsel erscheint problematisch, auch vor dem Hintergrund, dass nur für den Bau- und den Immobiliensektor eine solche Lösung vorgesehen wird!
Der SMGV hat sich gegen einen solchen Systemwechsel ausgesprochen und in diesem Zusammenhang sowohl in der Arbeitsgruppe des Dachverbandes Bauenschweiz als auch gegenüber Mitgliedern des Nationalrates seine Standpunkte eingebracht.
Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Hier kommen Sie zum aktuellen Stand des parlamentarischen Geschäftes.
Stellungnahme Revision Bauvertragsrecht gemäss OR
(14. September 2023)Bekanntlich hat der Bundesrat im Sommer 2020 eine punktuelle Anpassung des Bauvertragsrechts (OR) in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Bauvertragsrecht grundsätzlich zweckmässig und ausgewogen ist. Aus seiner Sicht seien jedoch Bauherrinnen und Bauherren bei Baumängeln teilweise ungenügend geschützt. Auch der SMGV hat sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt und im Herbst 2020 eine Stellungnahme zuhanden des EJPD eingereicht. Der vom Bundesrat verabschiedete Entwurf entspricht inhaltlich der Vernehmlassungsvorlage.
Die Vorlage sieht drei Kernelemente vor: Zum einen soll die Frist zur Rüge von offenen wie auch von versteckten Mängeln bei Immobilien neu 60 Tage betragen. Die neue Rügefrist soll nicht nur für Werkverträge, sondern auch für Grundstückkaufverträge gelten. Die Parteien sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine andere Frist zu vereinbaren. Weiter soll das Nachbesserungsrecht für Baumängel zukünftig nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen, wenn der Bau persönlichen oder familiären Zwecken dient. Diese Regel soll für Werk- und Grundstückkaufverträge gelten. Schliesslich will der Bundesrat die Situation der Bauherrschaft auch beim Bauhandwerkerpfandrecht verbessern. Die Eintragung eines solchen Bauhandwerkerpfandrechts kann durch Leistung einer Ersatzsicherheit vermieden werden. Künftig soll eine solche die Verzugszinsen für zehn Jahre decken müssen und nicht wie bisher für unbeschränkte Zeit. Das soll es der Bauherrschaft erleichtern, eine Ersatzsicherheit aufzubringen.
Grundsätzlich sieht der SMGV keine Notwendigkeit, die Rügefrist zur Geltendmachung von Mängeln auf 60 Tage festzusetzen. Ganz unabhängig davon ist es für unsere Mitglieder von zentraler und eminenter Bedeutung, dass im Falle einer Verlängerung der bestehenden Rügefrist eine gesetzliche Schadenminderungspflicht des Bauherrn statuiert wird. Der SMGV begrüsst schliesslich die Revision bezüglich des Bauhandwerkerpfandrechtes. Durch die Konkretisierung des Verzugszinses für die Dauer von zehn Jahren wird der Umfang der Ersatzsicherheit bestimmbar. In Anbetracht dessen, dass die Beanspruchung einer Bankgarantie in der Regel wohl einfacher und innert kürzerer Frist möglich ist als die Verwertung eines Grundpfandes, kommt die neue Regelung somit auch den Gläubigern zugute.
Der vom Nationalrat beabsichtigte Systemwechsel, welcher insbesondere eine Abschaffung der Rügefrist sowie eine Verjährungsfrist von zehn Jahren vorsieht, geht aus Sicht des SMGV viel zu weit und entspricht nicht der Realität auf dem Bau. Zu Unrecht wird von einem verbreiteten Pfusch oder Missbrauch im Bau ausgegangen. Die überwiegende Mehrzahl der Bauprojekte und Mängelbehebungen werden reibungslos umgesetzt. Ein Bauwerk ist kein Konsumgut, auch nicht für private Bauherrschaften beim Eigenheimbau. Ein «Konsumentenschutz» im Bauvertragsrecht ist daher nicht angezeigt.
Aus diesem Grund hat sich der SMGV auch in der Arbeitsgruppe des Dachverbandes Bauenschweiz beteiligt und für seine Positionen stark gemacht. Der Dachverband der Bauwirtschaft unterstützt grundsätzlich eine Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage, eine Nachbesserung beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum und die Ersatzsicherheit bei Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes. Es gibt aber auch aus Sicht des Dachverbandes keinen Anlass für den Paradigmenwechsel, den der Nationalrat beschlossen hat.
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Eigenmietwert
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: Stellungnahme des SMGV
Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament. Der SMGV befürwortet zwar grundsätzlich die Abschaffung des Eigenmietwerts, setzt sich aber für die mindestens teilweise Beibehaltung des Abzugs für Unterhaltskosten ein.
Kommission will keine Abzüge mehr für Gewinnungskosten, Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau
Ende Mai 2021 hat die Kommission den Entwurf des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beraten und in der Gesamtabstimmung verabschiedet. Die Kommission beantragt dem Ständerat, die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- und Kantonsebene aufzuheben. Gleichzeitig sollen diese Liegenschaften die Abzüge für die Gewinnungskosten (Unterhaltskosten, Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, Versicherungsprämien, Kosten der Verwaltung durch Dritte) sowie Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau auf Bundesebene aufgehoben werden. Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist die Reduktion der Verschuldensanreize der Kommission ein zentrales Anliegen. Sie will hier den Hebel ansetzen und keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zulassen. Eine Minderheit beantragt eine Beschränkung der Schuldzinsenabzüge auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge.
Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf, beantragt aber Anpassungen
Der Bundesrat seinerseits sieht zwar einen ausreichenden Handlungsbedarf für den vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, allerdings ist die Vorlage der Kommission aus seiner Sicht anpassungsbedürftig. Der Bundesrat unterbreitet deshalb im Sommer 2021 drei Anpassungsanträge:
- Es soll ein vollständiger Systemwechsel stattfinden; dieser schliesst auch den Wegfall des Eigenmietwerts bei Zweitliegenschaften ein.
- Schuldzinsen müssen weiterhin zum Abzug zugelassen werden, wenn sie der Erzielung eines steuerbaren Einkommens dienen, was beispielsweise bei vermieteten Liegenschaften der Fall ist.
- Der Bundesrat will die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten, um das Klimaziel 2050 zu erreichen.
Nationalrat will Eigenmietwert von Wohneigentum komplett abschaffen
Anders als der Ständerat hat der Nationalrat im Sommer 2023 einem kompletten Systemwechsel bei den Wohneigentumssteuern befürwortet. Wer ein Haus besitzt, soll künftig beim Ausfüllen der Steuererklärungen auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen. Damit die Vorlage möglichst haushaltsneutral ist, sollen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die bisherigen Abzugsmöglichkeiten bei der Bundessteuer weitgehend gestrichen werden. Der Nationalrat möchte nur unter bestimmten Bedingungen weiterhin Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulassen. Restriktiver zeigte sich der Nationalrat zudem beim Schuldzinsenabzug. Im Sinne einer Reduktion der Verschuldungsanreize sollen künftig nur noch Abzüge bis zu vierzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein.
SMGV befürwortet Abschaffung des Eigenmietwertes – aber nicht um jeden Preis
Der SMGV befürwortet zwar grundsätzlich die Abschaffung des Eigenmietwertes und kann sich auch den Wegfall des Pauschalabzuges für Unterhaltskosten vorstellen. Jedoch sollte der Abzug für effektiv getätigte Ausgaben für Unterhalt und energetische Sanierung ganz oder zum Prozentsatz von 80 Prozent beibehalten werden können. Beim Abzug der Schuldzinsen muss eine Lösung gefunden werden, die alle gleichermassen behandelt und nicht die Vermögenden bevorzugt.
Der überwiegende Teil der Maler- und der Gipserunternehmer realisiert 70 bis 80 Prozent des Auftragsvolumens mit Einfamilienhausbesitzern und Stockwerkeigentümern. Meist geht es um Renovationen, mit denen die Fassaden attraktiv gehalten werden, was auch der Allgemeinheit dient. Im Idealfall kommt es zu einer energetischen Sanierung, die im Hinblick auf die vom Bund angestrebte deutliche Reduktion des CO2-Ausstosses sehr wichtig ist. Wenn die Unterhaltskosten nicht mehr abzugsfähig sind, vermindert dies die Anreize für eine Renovation oder Energiesanierung und die Maler- und Gipserunternehmer haben ein Argument weniger in der Hand, um Liegenschaftsbesitzer vom Sinn einer Renovation oder Energiesanierung zu überzeugen. Oft ist nämlich die Steueroptimierung eine wichtige Überlegung der Kunden.
Im Hinblick auf die Modernisierung des Gebäudeparks müssen alle möglichen Anreize gesetzt werden, um Sanierungen auszulösen und damit die Sanierungsquote in der Schweiz deutlich zu steigern. Es ist ebenfalls wichtig zu betonen, dass diese Steuerabzüge kürzlich nicht nur bestätigt, sondern seit 2020 im Rahmen der Energiestrategie 2050 erweitert und modernisiert wurden.
Dazu kommt, dass die Kunden nicht mehr auf eine ordentliche Rechnung angewiesen sind, mit der sie gegenüber den Steuerbehörden den Unterhalt belegen können. Das öffnet Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit, Aufträge ohne Rechnungsstellung), die ohnehin ein zentrales Problem in der Praxis darstellt, Tür und Tor. Diese beiden Auswirkungen hätten zur Folge, dass die seriösen Gipser- und Malerunternehmer weniger Aufträge erhielten und dadurch auch weniger Arbeitsplätze anbieten könnten.
Stand der Vorlage
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates wird sich voraussichtlich im vierten Quartal 2023 wieder mit der Vorlage befassen. Der SMGV hat seine Standpunkte mit einem Schreiben des Dachverbandes Bauenschweiz bei der Kommission des Ständerates eingebracht.
Eigenmietwert - Interview mit HEV und SMGV in der Gewerbezeitung
Im Parlament sind die Weichen für die Abschaffung des Eigenmietwerts gestellt worden. Der SMGV ist skeptisch. Der ehemalige Direktor Peter Baeriswyl sagt: «Wir wehren uns vehement dagegen, dass mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die Abzüge für Renovationsarbeiten gestrichen werden sollen.» Dies hätte zur Folge, dass Renovierungen weniger attraktiv würden und der Wohneigentümer zurückhaltender wäre bei der Erteilung von Aufträgen für Unterhaltsarbeiten. «Und das geht grundsätzlich zulasten des Gebäudebestands, der nicht mehr so professionell und hochwertig unterhalten würde, wie dies bis anhin in der Schweiz der Fall war.» Hinzu komme, dass mit dieser Massnahme die Schwarzarbeit gefördert würde, sagt Baeriswyl in einem kontradiktorischen Gespräch mit Hans Egloff, dem Präsidenten des Hauseigentümerverbandes Schweiz.
Hier lesen Sie das ganze Gespräch