Expertenvermittlung

Die Fachexperten SMGV beantworten besondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Schadenfällen, Beanstandungen oder Streitigkeiten umsichtig, kompetent und neutral.
Sie verfügen, nebst ausgewiesener Kompetenz in ihrem Fachgebiet, über erweiterte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Rechtsgrundlagen von Gutachten, Schadensuntersuchung und -diagnose, Beweissicherung, Aufbau und Verfassen von Gutachten, Organisation, Durchführung und Leitung eines Augenscheins, Berechnung von Minderwert und Überprüfung von Angeboten, Werkverträgen, Rechnungen und Ausmassen.

Sie verfügen auch über die Fähigkeit, ein Projekt im Sinne der Qualitätssicherung planerisch und beratend zu begleiten. Die Erstellung von Leistungsbeschreibungen gehört dabei genauso zu ihrem Aufgabengebiet wie die Überprüfung und Kontrolle von ausgeführten Arbeiten.
Der Tätigkeitsbereich der Fachexperten SMGV erstreckt sich ausschliesslich auf das Fachgebiet des jeweiligen Berufszweiges. Insbesondere zu Rechtsfragen sollen Fachexperten keine Stellung nehmen. Werden allenfalls namentlich auf Anfrage oder in einem anderen Zusammenhang rechtliche Einschätzungen abgeben, sind diese ausnahmslos als unverbindliche Stellungnahmen zu qualifizieren.

Fachexperten werden auf schriftlichem Weg an die Auftraggeber vermittelt, seien es Bauherren, Architekten, Versicherungen, Gerichte, Behörden, aber auch ausführende Maler- und Gipserunternehmer. Eine Expertenvermittlung kann von uns nur dann bearbeitet werden, wenn das Formular „Anfrage für eine Expertenvermittlung“ vollständig ausgefüllt eingereicht wurde. Zuständig für die administrative Abwicklung einer Expertenvermittlung sind die Technischen Dienste des SMGV.

 

Ausschreibung Fachexpertenkurs 

Werden Sie jetzt selbst zu einem Fachexperten SMGV. Ab Dezember 2024 startet der Kurs zum Fachexperten im Maler- und Gipsergewerbe. 

Formular «Anfrage für eine Expertenvermittlung»

Sie benötigen einen Fachexperten? Dann reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular ein.
 

  • Füllen Sie das Formular «Anfrage für eine Expertenvermittlung» aus und senden Sie dieses dem Technischen Dienst SMGV (Funktion «Senden» betätigen). Die Angaben im Formular werden vertraulich behandelt.
  • Der Technische Dienst SMGV vermittelt, in der Regel schriftlich, einen Expertenvorschlag. In zeitlich dringenden Ausnahmefällen kann bei Angabe aller im Formular erforderlichen Angaben der Experte auch mündlich vermittelt werden.
  • Dem vermittelten Fachexperten wird in jedem Fall eine Kopie des ausgefüllten Formulars „Anfrage für eine Expertenvermittlung“ zur Information zugestellt.
  • Setzen Sie sich mit dem entsprechenden Fachexperten in Verbindung und besprechen Sie den Auftragsinhalt und den Fragenkatalog.
  • Wir empfehlen, im Anschluss an die erste Besprechung ein Kostendach für den Auftrag in schriftlicher Form festzulegen.
  • Erteilen Sie dem Fachexperten den Auftrag. Die Technischen Dienste des SMGV erteilen keine Aufträge an Experten.
  • Die Fachexperten des SMGV sind in der Regel zur Annahme der durch das Sekretariat vermittelten Aufträge verpflichtet, sofern nicht Befangenheit zu befürchten ist oder der Auftrag nicht in den Kompetenzbereich eines Fachexperten des Maler- oder Gipsergewerbes fällt. Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Experte, die Sorgfaltspflichten gemäss Art. 397 ff. OR einzuhalten.
  • Der Auftrag wird vom Fachexperten zusammen mit dem Auftragsinhalt in jedem Fall schriftlich bestätigt.
  • Es ist Sache des Auftraggebers, die ausführende Unternehmung oder Gegenpartei zum Augenschein einzuladen.
  • Der Experte führt den ihm erteilten Auftrag persönlich und unter eigener Verantwortung aus. Es ist ihm freigestellt, weitere Fachpersonen zur Beurteilung beizuziehen, wenn dies der Lösungsfindung dient. Dem Auftraggeber ist auf Anfrage ein verbindlicher Termin für die Berichtsablieferung zu nennen. Verzögerungen sind ihm mit entsprechender Begründung mitzuteilen.
  • Der Fachexperte muss den Auftrag widerrufen, wenn eine neutrale und objektive Beurteilung nicht mehr gewährleistet ist.
  • Der Auftraggeber übernimmt die Kosten der Expertise. Die Verrechnung der Kosten für die Expertise erfolgt nach den gültigen Honorarrichtlinien des SMGV. Fremdleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber leistet auf Verlangen des Fachexperten einen Kostenvorschuss.

Haben Sie Fragen?

Unter der kostenpflichtigen Nummer 0900 233 490 helfen Ihnen die Technischen Dienste Maler oder Gipser weiter. Kosten: CHF 1.90 pro Minute ab Festnetz (Tarif Nichtmitglieder SMGV).

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