BBF-Berufsbildungsfonds
Der Berufsbildungsfonds des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes (SMGV) wurde vom Bundesrat per 1. Januar 2007 ohne Befristung für allgemeinverbindlich erklärt.
Durch allgemeinverbindlich erklärte Berufsbildungsfonds werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben. Diese Nicht-Verbandsmitglieder werden zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet.
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Mitglieder des SMGV profitieren von einem reduzierten Grundbeitrag und bezahlen diesen via Verband.
Nichtmitgliedern wird der Beitrag direkt vom Berufsbildungsfonds in Rechnung gestellt.
Die Gelder werden zweckbestimmt für den Leistungskatalog gemäss Reglement verwendet.
Selbstdeklaration 2023
HierTelefonische Auskünfte: +41 43 233 49 67
Dienstag | 09.00-11.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00-11.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30-15.30 Uhr |
Freitag | 09.00-11.00 Uhr |
Beiträge: Wenig für viel
Folgende Jahresbeiträge müssen entrichtet werden:
Betriebsbeitrag CHF 182.00 pro Betrieb
Personenbeitrag CHF 63.00 pro Mitarbeiter, Mitarbeiterin
Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte und Lehrlinge müssen keine Mitarbeiterbeiträge bezahlt werden.
Einmannbetriebe bezahlen den Betriebsbeitrag von CHF 182.00, resp. CHF 100.00 wenn eine SMGV Mitgliedschaft besteht.
Die Daten werden via Selbstdeklaration alle 2 Jahre erhoben/aktualisiert. Die Formulare werden jeweils im 2. Quartal verschickt.
Befreiung von der Beitragspflicht
Ein Betrieb, der ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit werden will, muss ein begründetes schriftliches Gesuch einreichen.
Der BBF Berufsbildungsfonds SMGV finanziert folgende Leistungen für die berufliche Grundbildung und die höhere Berufsbildung:
- Entwicklung und Unterhalt eines umfassenden Systems zur beruflichen Grundbildung und zur höheren Berufsbildung inklusive Dokumente, Unterrichtsmaterialien und Verordnungen
- Nachwuchswerbung und -förderung
- Schweizerische und internationale Berufswettbewerbe
- Berufsmessen und Lehrlingswettbewerbe
Der BBF SMGV und der Gimafonds sind voneinander unabhängige Stellen.
Der BBF Berufsbildungsfonds ist eine Arbeitgeberinstitution. Trägerschaft ist der SMGV. Die Gelder werden zweckbestimmt für den Leistungskatalog gemäss Reglement verwendet.
Der Gimafonds ist eine sozialpartnerschaftliche Institution. Träger sind die vertragsschliessenden Verbände SMGV, UNIA und SYNA. Sie arbeiten gemeinsam den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aus.
Anspruchsberechtigte erhalten beim Besuch von gimafondsberechtigten Kursen und Lehrgängen folgende Entschädigungen:
- Lohnausfallentschädigung
- Kursgeldentschädigung
Anspruchsberechtige erhalten beim Besuch von gimafondsberechtigten Kursen und Modulen Kurskosten- und zum Teil Lohnausfallentschädigungen. Die genauen Bestimmungen dazu können Sie dem Reglement entnehmen.
Bei Fragen zum Gimafonds wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Kontaktstelle.
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis. Diese sind in einem eigenen Fonds organisiert.
Mitglieder des SMGV profitieren von einem reduzierten Grundbeitrag und bezahlen diesen via Verband.
Nichtmitgliedern wird der Beitrag direkt vom Berufsbildungsfonds in Rechnung gestellt.
Ja, die Gelder kommen der ganzen Branche zugute. Eine Ungleichbehandlung von Nichtmitgliedern und Mitgliedern ist nicht zulässig.
Nein, das ist nicht möglich. Es handelt sich um einen reinen Arbeitgeberbeitrag.
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonten Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Vom Mitarbeiterbeitrag ausgenommen sind:
- Geschäftsführende von Kapitalgesellschaften (AG, Kommandit-AG, GmbH)
- Kaufmännisches Personal
- Branchenfremde Mitarbeitende
- Temporärangestellte
- Lernende
Nein. Prüfungskosten sind kantonal geregelt und allein Sache des jeweiligen Kantons und des Lehrbetriebes.
SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband
BBF Berufsbildungsfonds
Oberwiesenstrasse 2
Postfach
8304 Wallisellen
Telefon +41 43 233 49 67
Fax +41 43 233 70 36
info@bbf-smgv.ch



