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Der frühe Vogel fängt den Nachfolger: Seminar Nachfolgeplanung

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Nachfolgeregelung bereits ab ihrem 50. Lebensjahr anpacken. Welche Faktoren es dabei zu beachten gilt, beleuchtete das Seminar Nachfolgeplanung, das Ende November betroffene Maler- und Gipserunternehmerinnen und -unternehmer nach Wallisellen in das SMGV Weber-Forum lockte.
04.12.2023 Veranstaltungen

In den kommenden fünf Jahren werden 75'000 Unternehmen in der Schweiz ihre Nachfolge regeln müssen. Rund 30 Prozent tun dies jedoch nicht. «Diese Zahl ist erschreckend, wenn man bedenkt, dass KMU das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind», betonte SMGV-Direktorin Silvia Fleury bei der Begrüssung zum Seminar Nachfolgeplanung. «Dem SMGV liegt es am Herzen, die Branche zu stärken und zu verhindern, dass Maler- und Gipserunternehmen vom Markt verschwinden, die von den Inhabern mit viel Herzblut aufgebaut worden sind», führte sie aus. Im Seminar lernten Betroffene, wie wichtig eine frühe Nachfolgeregelung ist und welche Faktoren dabei beachtet werden müssen. Stephan Illi, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Consulta, beleuchtete dazu drei Arten einer Unternehmensübergabe: an ein Familienmitglied, an einen Mitarbeitenden oder an einen Dritten.

Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich eine familieninterne Lösung. Dabei sind unter anderem erbrechtliche Faktoren wichtig. «Viele Patrons vertrauen darauf, dass ihre Kinder eine Erbschaft friedlich unter sich regeln», weiss Nicolas Facincani, Rechtsanwalt bei Consulta. Als Anwalt erlebe er aber immer wieder das Gegenteil. «Wenn nicht anders geregelt, erhält der Ehegatte 50 Prozent der Erbmasse, die anderen 50 Prozent werden unter den Kindern aufgeteilt.» Das könne dazu führen, dass der zurückbleibende Ehegatte das Haus verliere, oder, dass das eine Kind, das das Unternehmen des Verstorbenen womöglich unter dem Marktpreis erworben habe, seinen Geschwistern plötzlich ihren Anteil des Unternehmenswerts auszahlen müsse, obwohl ihm die flüssigen Mittel dazu fehlen. «Mit einem Testament kann man also viel Leid verhindern», so Facincani.

Auch steuerliche Konsequenzen sind frühzeitig zu prüfen. Während der Liquidationserlös einer Einzelfirma versteuert werden muss, sind beim Verkauf einer Kapitalgesellschaft die Kapitalgewinne steuerfrei. «Deshalb kann es sich lohnen, Einzelfirmen vor einem Verkauf in eine AG oder eine GmbH umzuwandeln, wobei anschliessend allerdings eine fünfjährige Sperrfrist besteht», erklärt Stephan Illi. Das heisst, die Anteile des Unternehmens dürfen während fünf Jahren nicht veräussert werden.

Vorbildliche Podiumsgäste

Ein Unternehmen, das sich bereits in neuen Händen befindet, ist die Hochuli & Clemente AG. Désirée Hochuli, die vor 13 Jahren zum Betrieb von Malermeister Louis Clemente gestossen ist, hat das Unternehmen vor drei Jahren übernommen. Gemeinsam mit Louis Clemente, ehemaliges Zentralvorstandsmitglied des SMGV, stellte sie sich auf dem Podium den Fragen von Silvia Fleury. Ebenfalls auf der Bühne standen Fabienne und Theo Schaub von der Schaub Maler AG. Fabienne Schaub hat Anfang 2023 die Führung des Hauptsitzes in Zürich übernommen, ab 2025 wird sie auch die anderen drei Standorte des Betriebs ihres Vaters Theo übernehmen. 

Die Podiumsdiskussion mit aktuellen Beispielen der familien- und geschäftsinternen Unternehmensnachfolge mit den Teilnehmern v. l. Desiree Hochuli, Louis Clemente, Silvia Fleury, Fabienne Schaub und Theo Schaub.

Ob sie sich bei der Planung und dem Übergabeprozess externe Hilfe geholt hätten, wollte Silvia Fleury unter anderem von ihnen wissen. «Bei uns war ein Treuhänder involviert», antwortete Désirée Hochuli. «Er hat mir vor allem im Umgang mit den Unternehmenszahlen geholfen.» Auch Fabienne und Theo Schaub hatten einen Coach zur Seite. «Da man eine Nachfolge in der Regel nur einmal im Leben plant, fehlt die Erfahrung. Deshalb lohnt es sich, einen erfahrenen Experten an Bord zu holen, der gleichzeitig eine wertvolle Aussensicht einbringen kann.»

Wenn Plan B zum Zug kommt

Zum Abschluss nahm Stephan Illi auch den Verkauf an Dritte unter die Lupe. Dabei sei es wichtig, anonym aufzutreten. Denn: «Wenn bekannt wird, dass man verkaufen möchte, schürt das Unsicherheiten seitens Kunden und Mitarbeitenden.» 

Unabhängig davon, ob man sein Unternehmen an ein Familienmitglied, einen Mitarbeitenden oder an einen Dritten verkaufen möchte, rät Stephan Illi: «Fahren Sie bei den Nachfolgevarianten mehrgleisig! Es kann vorkommen, dass jemand in letzter Minute abspringt.» Guido Fischer kann davon ein Lied singen: Nachdem er bereits mit 55 Jahren einen Mitarbeiter gefunden hatte, der sein Malerunternehmen Büchi + Fischer AG übernehmen wollte, und diesen während acht Jahren auf die Übernahme vorbereitet hatte, sprang dieser plötzlich ab.

In der zweiten Podiumsdiskussion des Seminars erzählte Fischer, wie er eine Liquidation doch umgehen und sein Unternehmen an die Schlagenhauf Gruppe verkaufen konnte. Und Rolf Schlagenhauf ergänzte: «Die Unternehmenskultur hat zu unserer gepasst und auch Grösse und Umsatz haben gestimmt. Es müssen jedoch nicht nur die Zahlen stimmen, sondern auch das Bauchgefühl.» 

Wie man einen Verkauf an Dritte angeht, welche Erfahrungen bei familieninternen Übernahmen gemacht wurden und wie man die Nachfolger auf ihr zukünftiges Amt vorbereitet, diskutierten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer rege am anschliessenden Apéro.

Text und Bilder: Pamela Schefer

Vorteilspaket für SMGV-Mitglieder

Um Maler- und Gipserunternehmende bei der Nachfolgeregelung zu unterstützen, hat der SMGV gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft Consulta ein Vorteilspaket geschnürt. Dieses beinhaltet unter anderem Zugang zur Datenbank für Verkaufsobjekte, eine Kurzbewertung des Unternehmens, ein individuelles Gespräch zur Projektplanung sowie ein Applica-Inserat gedruckt und online. Für SMGV-Mitglieder kostet das Paket nur 1700.- statt 4245.- CHF.

Zum Vorteilspaket

 
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