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Problematik kantonaler Mindestlöhne

Mindestlöhne können über kantonale Gesetze geregelt werden, auch wenn ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag besteht. Eine Motion zur Stärkung der Gesamtarbeitsverträge wird vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen, da die Vorlage gegen die Schweizer Rechtsordnung verstossen würde. Zu Unrecht, wie ein Gutachten der Gastrosuisse nun aufgedeckt hat.
22.05.2024 Politik

In einigen Kantonen bzw. Städten der Schweiz wird der Mindestlohn über einen gesetzlich verankerten Mindestlohn definiert, obwohl für bestimmte Branchen gegebenenfalls ein sozialpartnerschaftlicher und als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) existiert, welcher die Mindestlöhne regelt. Das führt zu dem Missstand, dass der Bundesrat zwar sozialpartnerschaftliche GAV für die ganze Schweiz als verbindlich erklärt, aber die gesamtschweizerische Lösung durch kantonale Bestimmungen ausgehebelt werden kann.

Daher reichte Ständerat Erich Ettlin eine Motion ein, welche einen Vorrang der Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen bezweckt (Motion 20.4738). Aktuell gibt es in der Schweiz 45 vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärte GAV, darunter der GAV für das Maler- und Gipsergewerbe.

Der Vorstoss stiess auf Gegenwehr und der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion bzw. der Vorlage. Die Begründung: Die Motion bzw. die Vorlage würde gegen die Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung verstossen. Da die Motion vom Ständerat und vom Nationalrat angenommen worden ist, hat der Bundesrat jedoch eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen, welche in Form eines Vorentwurfs in die Vernehmlassung gegeben wurde.

Der Auffassung des Bundesrats widerspricht zudem ein Rechtsgutachten, welches der Branchenverband Gastrosuisse mit Unterstützung des SMGV erstellt hat. Wir Maler und Gipser stehen hinter dem Gutachten und unterstützen die Haltung, dass Mindestlöhne gemäss GAV Vorrang gegenüber kantonalen Mindestlöhnen haben müssen. Daher hat der SMGV eine entsprechende Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motion 20.4738) eingereicht.

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